34 Jahre nach Mord in Dortmund: Lebenslange Haft für zwei Angeklagte

Lokalzeit aus Dortmund 25.03.2025 02:21 Min. Verfügbar bis 25.03.2027 WDR Von Christof Voigt

34 Jahre nach Mord in Dortmund: Lebenslange Haft für zwei Angeklagte

Stand: 25.03.2025, 17:42 Uhr

34 Jahre nach dem Mord an Heike Kötting hat das Landgericht ein Urteil gefällt. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.

Von Christof Voigt

Peter W. (61) aus Dortmund und Petra G. (63) aus Mönchengladbach haben Heike Kötting vor fast dreieinhalb Jahrzehnten umgebracht. Da ist sich der Vorsitzende Richter sicher. Damals gefundene und jetzt ausgewertete DNA-Spuren der beiden am Tatort, im Auto und unter den Fingernägeln der Toten würden keinen anderen Schluss zulassen, so die Erklärung.

Unbekannter Dritter

Wie genau der Mord an Heike Kötting im Februar 1991 abgelaufen ist, lässt sich so lange nach der Tat nur noch schwer rekonstruieren. Die Ermittler gehen davon aus, dass die jetzt Verurteilten gemeinsam mit einem bislang unbekannten dritten Täter in das Haus der damals 28-jährigen eingebrochen waren, um Geld zu stehlen.

Als die junge Frau nach Hause kam, soll sie die Einbrecher überrascht haben. Dann sei sie laut Anklage gewürgt und mit einem Messer erstochen worden.

Wie kam DNA an den Tatort?

Die Verteidiger von Peter W. und Petra G. hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Sie haben angekündigt, Revison gegen das Urteil einzulegen. Denn nach ihrer Überzeugung würden die DNA-Spuren noch nicht beweisen, dass sie auch die Mörder sind. Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt, der den 61-jährigen Peter W. vertritt, sagte, die DNA seines Mandanten am Tatort erkläre noch nicht, wie sie dorthin gekommen sei. Möglicherweise hätten sich Heike Kötting und sein Mandant ja sogar gekannt.

Es sei ja auch noch die DNA einer dritten, unbekannten Person gefunden worden. Niemand könne sagen, wer was gemacht habe, wer Heike Kötting gedrosselt und wer zugestochen habe. Der Anwalt von Petra G., Marcus Herberholz, verwies auf mögliche Fehlerquellen, die es bei der Sicherung von DNA-Spuren gebe.

Möglicherweise habe die unbekannte dritte Person die Spuren seiner Mandantin "sekundär übertragen". Die DNA "beweist die Täterschaft nicht", sagt der Dortmunder Rechtsanwalt.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter am Landgericht
  • Plädoyer Staatsanwaltschaft Dortmund
  • Plädoyer Verteidigung