Urteil im Schumacher-Prozess: Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten
04:10 Min.. Verfügbar bis 12.02.2027.
Schumacher-Prozess: Drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten
Stand: 12.02.2025, 19:55 Uhr
Nach wochenlangen Verhandlungen im Schumacher-Prozess ist der Hauptangeklagte zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Sohn erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der dritte Angeklagte wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Von Antonia Rüller
Das mit Spannung erwartete Urteil ist am Mittwoch vom Amtsgericht Wuppertal verkündet worden. Die Angeklagten hatten versucht, die Familie Schumacher mit sensiblen Fotos und Videos um 15 Millionen Euro zu erpressen.
Hintergrund des Schumacher-Prozesses
Sie drohten damit, die Daten im Darknet zu veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 900 Bilder, fast 600 Videos sowie Teile der digitalisierten Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.
Seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 wird Schumacher von der Öffentlichkeit abgeschirmt und benötigt pflegerische Hilfe. Die Familie ging nicht auf die Forderungen ein und informierte stattdessen die Polizei.
Während Vater und Sohn die Anklagepunkte weitgehend einräumten, bestritt der dritte Angeklagte jegliche Beteiligung an der Tat.
Richterin folgte der Empfehlung der Staatsanwaltschaft
![Die Richterbank im Gerichtssaal beim Auftakt des Schumacher-Prozesses | Bildquelle: WDR Die Richterbank im Gerichtssaal beim Auftakt des Schumacher-Prozesses](/nachrichten/rheinland/schumacher-prozess-beginn-108~_v-ARDAustauschformat.jpg)
Richterin Birgit Neubert
Das Wuppertaler Amtsgericht war sich klar, dass die drei Männer die Familie von Rennfahrer Michael Schumacher erpresst haben, beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet haben. Deswegen wurde der Hauptangeklagte Wuppertaler, der eigentliche Erpresser, zu drei Jahren Haft verurteilt.
Er hatte direkt zum Prozessauftakt gestanden und auch bei der Aufklärung geholfen. Beim Strafmaß folgte die Richterin der Empfehlung der Staatsanwaltschaft.
Der Sohn des Wuppertalers wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmann der Schumachers erhielt zwei Jahre auf Bewährung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die privaten Videos und Fotos entwendet hat. Sie zeigen den Rennfahrer nach seinem Skiunfall und teilweise im Krankenbett. Ob einer der Verteidiger Rechtsmittel eingelegen wird, ist noch nicht bekannt.
Wo ist die gestohlene Festplatte?
![Verteidiger des ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Benninghoven | Bildquelle: WDR Verteidiger des ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Benninghoven](/nachrichten/rheinland/schumacher-prozess-beginn-112~_v-ARDAustauschformat.jpg)
Die Anwälte der Familie Schumacher-Familie hatten für höhere Strafen plädiert
Der Anwalt der Familie Schumacher erwähnte während des Plädoyers das Verschwinden einer gestohlenen Festplatte mit entscheidenden Bildern und Unterlagen. Bis heute sei unklar, wo sich dieses Beweismittel befinde, was die Besorgnis verstärkt, dass die darauf gespeicherten Inhalte noch immer als Druckmittel genutzt werden könnten.
"Die Drohwirkung könnte sich durch die Hintertür noch verwirklichen", betonte der Anwalt Sven Schnitzer und verwies auf die potenziellen Folgen des weiterhin fehlenden Datenträgers.
![Verteidiger des ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Benninghoven | Bildquelle: WDR Verteidiger des ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Benninghoven](/nachrichten/rheinland/schumacher-prozess-beginn-114~_v-ARDAustauschformat.jpg)
Verteidiger Oliver Doelfs aus Wuppertal
Der Verteidiger des Hauptangeklagten äußerte sich zurückhaltend zur verschwundenen Festplatte und betonte, dass er keine gesicherten Erkenntnisse über ihren Verbleib habe. "Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, ob die Festplatte überhaupt noch existiert", erklärte er. Es sei durchaus möglich, dass sie bereits entsorgt wurde – möglicherweise im Müll –, insbesondere nachdem die Festnahme seines Mandanten bekannt wurde.
Zusammenfassung der Plädoyers
![Der Hauptangeklagte im Schumacher-Prozess mit seinem Anwalt im Gericht | Bildquelle: WDR Der Hauptangeklagte im Schumacher-Prozess mit seinem Anwalt im Gericht](/nachrichten/rheinland/schumacher-prozess-beginn-106~_v-ARDAustauschformat.jpg)
Der Hauptangeklagte mit seinem Verteidiger Oliver Doelfs
Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten sowie Bewährungsstrafen für die Mitangeklagten. Sie sah den Hauptangeklagten als hauptverantwortlich, hielt aber eine Strafmilderung aufgrund seines Geständnisses für möglich.
Die Nebenklage argumentierte, dass es sich um eine Schutzgelderpressung handelte, und forderte eine härtere Strafe für den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter. Zudem kritisierte sie die Ermittlungsarbeit. Die Verteidigung plädierte für eine mildere Strafe und die Aufhebung des Haftbefehls unter bestimmten Auflagen. Sie betonte, dass ihr Mandant zur Aufklärung beigetragen habe und daher keine besonders schwere Erpressung vorliege.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Amtsgericht Wuppertal
- Staatsanwaltschaft Wuppertal