Tickets für beliebte Konzerte sind nicht selten innerhalb von Minuten ausverkauft. Das gilt genauso für Events wie die Fußball-EM und viele andere Veranstaltungen. Bei Fans sorgt das für reichlich Frust. Noch größer ist der Ärger, wenn man dann Tickets auf dem Zweitmarkt kauft und Opfer von Betrug wird.
Zumindest ein bisschen mehr Fairness will NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) nun mit ihren Vorschlägen bei der alljährlichen Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern erreichen. Das Treffen findet am Donnerstag und Freitag in Regensburg statt. Wie schützt man sich beim Ticket-Kauf? Und was plant Ministerin Gorißen? Fragen und Antworten.
Wie schützt man sich vor Betrug beim Ticket-Kauf?
Als Erstes werden Tickets für Veranstaltungen von autorisierten Händlern angeboten. Das sind zum Beispiel Ticket-Agenturen wie Eventim, Ticketmaster und MyTicket.de. Viele, die dort kein Ticket bekommen, probieren es auf dem Zweitmarkt, zum Beispiel über Kleinanzeigen, Ebay oder speziell für diesen Zweck: Viagogo, Ticketbande, Tixwaves und Stubhub.
Gerade auf dem Zweitmarkt gibt es oft Probleme, wie die Verbraucherzentralen auflisten: Die Verkäufer sind oft privat und nicht gewerblich, lassen sich also schlechter in Haftung nehmen. Zum Teil werden dort personalisierte Tickets verkauft, die somit unbrauchbar sind. Dabei ist das eigentlich verboten, wie die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland mitteilt.
Außerdem sind Tickets auf dem Zweitmarkt häufig deutlich teurer als auf dem Erstmarkt. Und es kann passieren, dass Papier-Tickets per Post erst nach der Veranstaltung geliefert werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass man nicht die Plätze bekommt, die man eigentlich bestellt hat.
Aus Sicht von Verbraucherschützern gibt es nur wenig Schutz beim Ticket-Kauf:
- Man sollte auf dem Zweitmarkt ganz genau hinschauen, was und bei wem man bestellt. Wer zum Beispiel bei Viagogo kauft, kaufe nicht von Viagogo selbst, warnt der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Viagogo sei "kein offizielles Ticket-Verkaufsportal", sondern lediglich eine Plattform für Verkäufer und Käufer.
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wird noch deutlicher:
- Manche Händler wie Eventim bieten auch einen sogenannten Fansale an. Dort bekommt man Tickets im Weiterverkauf zu Preisen, die kaum höher sind als auf dem Erstmarkt. Die Plattformen überprüfen dabei die Echtheit der Tickets.
Wie kann man sich gegen Fake-Tickets schützen?
Ein besonderer Fall von Ticket-Betrug auf dem Zweitmarkt sind sogenannte Fake-Tickets. Das sind Eintrittskarten für Veranstaltungen, "die es gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht", heißt es von den Verbraucherzentralen. Damit nicht gemeint sind allerdings Veranstaltungen, für die es tatsächlich noch keinen Termin gibt, zum Beispiel für den DFB-Pokal oder die Champions-League.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, im Fall eines Fake-Ticket-Kaufs so vorzugehen:
- "Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
- Formulieren Sie: 'Hiermit fechte ich den Vertrag vom XX.XX.XXXX. wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf, meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurückzuzahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.'
- Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale."
Welche Vorschläge zum faireren Ticket-Kauf kommen von der NRW-Verbraucherschutzministerin?
Den Ärger auf dem Ticket-Zweitmarkt können die Vorschläge von NRW-Verbraucherschutzministerin Gorißen nicht auflösen. Sie zielen auf den Erstmarkt ab, denn auch dort gibt es Probleme:
"Immer häufiger klappt der Konzertbesuch nur per Kauf sehr teurer Tickets, über verwirrende Pre-Sale-Aktionen - und dann noch unter Zeitdruck von Ticket-Anbietern", teilt das NRW-Verbraucherschutzministerium auf WDR-Anfrage mit. "Diese unterschiedlichen Verkaufsvarianten machen den Kauf von Veranstaltungstickets intransparent."
Um diese Probleme zu lösen, macht Gorißens Ministerium für die Verbraucherschutzminister-Konferenz diese Vorschläge:
- Verbraucher sollten wissen, welche Händler wie viele Tickets verkaufen. "Nur so können sie realistisch einschätzen, welche Chance sie haben, ein Ticket zu erwerben."
- Verbraucher sollten frühzeitig darüber informiert werden, welche Platzkategorie sie zu welchem Preis bei welchem Ticketanbieter erhalten können. So könnten sie "eine fundierte Kaufentscheidung treffen" - "ohne Druck und intransparenten Kaufprozess".
- Es sollte geprüft werden, ob Verbrauchern beim Online-Kauf von Tickets ein Widerrufsrecht eingeräumt werden kann, "wenn wichtige Informationen (insbesondere Platz und Preis) weniger als 48 Stunden vor dem möglichen Kauf bereitgestellt werden".
Ob die Vorschläge aus NRW tatsächlich bundesweit umgesetzt werden, ist noch lange nicht klar. Bis auf Weiteres gilt daher auch für Käufer auf dem Ticket-Erstmarkt: Sie brauchen vor allem viel Glück.
Unsere Quellen:
- Verbraucherzentrale NRW, auf WDR-Anfrage
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
- Verbraucherzentrale Niedersachsen
- NRW-Verbraucherschutzministerium, auf WDR-Anfrage
- Nachrichtenagentur dpa