Der Soli bleibt

Aktuelle Stunde 26.03.2025 42:39 Min. UT Verfügbar bis 26.03.2027 WDR Von Henry Bischoff

Der Soli bleibt: Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Stand: 26.03.2025, 14:56 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erklärt. FDP-Politiker hatten dagegen geklagt. Durch die Abgabe fließen jedes Jahr mehr als 12 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger.

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurück. Die Abgabe wurde 1995 eingeführt, um die Wiedervereinigung und den "Aufbau Ost" zu bezahlen. Sechs FDP-Politiker hatte dagegen Beschwerde eingereicht. Sie meinten, die Wiedervereinigung sei mittlerweile finanziell abgeschlossen.

Gericht: Immer noch Unterschiede zwischen Ost und West

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es auch jetzt noch - Jahrzehnte nach der Einheit - strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West gebe. Angeführt wurde ein Gutachten, dass die Bundesregierung vorgelegt hatte. Darin heißt es, dass die Kosten der Deutschen Einheit zumindest bis 2030 bestehen. So habe der Gesetzgeber einen Einschätzungsspielraum und dürfe entscheiden, ob die Abgabe noch gebraucht werde.

Soli kann bleiben

WDR Studios NRW 26.03.2025 01:01 Min. Verfügbar bis 26.03.2027 WDR Online


Nur zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen den Soli

Ursprünglich mussten den Soli alle Steuerpflichtigen zahlen. 2021 änderte sich die Besteuerung. Seitdem zahlen ihn nur noch Unternehmen,  Kapitalanleger und Gutverdienende mit einem zu versteuernden Einkommen von 73.484 Euro. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er bereits abgeschafft. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften die Abgabe.

Zuschlag ohne Zweckbindung - Milliardenloch abgewendet

In dem damit eingeführten "Solidaritätszuschlaggesetz 1995" wurde allerdings nichts Konkretes zur Mittelverwendung gesagt. Mit einer Ergänzungsabgabe kann sich der Bund Einnahmen verschaffen, ohne Länder und Kommunen daran beteiligen zu müssen. Eine Zweckbindung ist nicht erforderlich. Der Soli wird als Zuschlag auf die ohnehin fällige Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1998 sind es 5,5 Prozent.

Eine Abschaffung des Soli hätte weitreichende finanzielle Folgen gehabt - ohne die Abgabe hätten im Haushalt 12 Milliarden Euro jährlich gefehlt.

Wirtschaft dringt weiter auf Abschaffung

Ökonomen und Wirtschaft dringen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags. "Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen", sagte der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach, am Mittwoch: "Soweit er Unternehmensgewinne belastet, sollte er ersatzlos abgeschafft werden."

Ähnlich argumentiert Peter Adrian von der Deutschen Industrie- und Handelskammer: "Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen."

Revision nicht möglich

Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste rechtliche Instanz in Deutschland für verfassungsrechtliche Fragen. Entscheidungen des BVG sind endgültig. Sie können nicht durch ein Rechtsmittel wie eine Revision angefochten werden, erklärte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts auf WDR-Nachfrage.

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