Sport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Sogar auf Sportplätzen darf wieder trainiert werden - zumindest in Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Bei Kindern bis 14 Jahren gelten lockerere Regeln: Bis zu 20 Kinder dürfen unter Aufsicht gemeinsam im Freien trainieren. Das klingt erstmal toll für viele, die zum Beispiel den Fußballverein schmerzlich vermisst haben.
Doch auch hier wirft die neue Verordnung schon wieder Fragen auf:
Müssen Kinder auf dem Sportplatz wirklich fünf Meter Abstand halten?
In der Coronaschutzverordnung heißt es zwar: Zwischen verschiedenen Personen sei hier "dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten". Viele Sportvereine halten das aber offenbar für völlig unrealistisch zum Beispiel beim Fußballtraining von Kindern.
Der Landessportbund NRW schreibt auf seiner Seite zum Thema "Sport für Kinder in Gruppen": "Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen (auch ohne Abstand)." Lediglich zwischen zwei verschiedenen Gruppen, die gleichzeitig auf einem Platz trainieren, gelte das Abstandsgebot von fünf Metern.
Aus dem NRW-Gesundheitsministerium heißt es dazu: "Die fünf Meter gelten nur für die Gruppen von Personen über 14 Jahren, die Sport machen dürfen (höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes)."
Wer trägt die Verantwortung für die Regeleinhaltung?
Der Landessportbund schreibt: "Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune."
Die SPD-Landtagsfraktion hatte das bereits kritisiert: Wenn die Last der Haftung auf den Schultern der Vereine ruhe, könnte das Kommunen und Vereine davon abhalten, ihre Sportplätze wieder zu öffnen. "Die Öffnung der Sportplätze darf nicht an der Haftungsregelung scheitern", hatte Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, gewarnt.
Das Thema beschäftige die Vereine schon seit Monaten, bestätigt Frank-Michael Rall, Sprecher des Landessportbunds NRW. Besonders bei kleineren Vereinen, die ehrenamtlich geführt werden, herrsche wegen der Haftungsfrage Verunsicherung.
Aus Sicht des Gesundheitsministeriums ist "Haftung" als schadensersatzrechtlicher Begriff in diesem Zusammenhang allerdings "eher irreführend". Die Betreiber müssten "angemessene Maßnahmen zur Zugangssteuerung umsetzen", also den Zugang "so beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist".
Wenn sich dann Personen darüber bewusst hinwegsetzen, habe der Verein aber keine dauerhafte Kontrollpflicht: "Er 'haftet' daher nicht für bewusstes Fehlverhalten anderer Personen."
Sind Sportcamps in den Osterferien denkbar?
Dazu könne "zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden", sagt das NRW-Gesundheitsministerium. Die derzeitige Coronaschutzverordnung enthalte dazu noch keine Regelung. "Zunächst müssen die Wirkungen der jetzt getroffenen Regelungen abgewartet werden", sagt ein Ministeriumssprecher.
Können Stadtsportbünde ihre Sportanlagen trotz der neuen Corona-Schutzverordnung weiterhin geschlossen halten?
"Die Coronaschutzverordnung regelt lediglich Schutzmaßnahmen", sagt das Ministerium. "Wenn diese aufgehoben oder geändert werden, entsteht dadurch jedoch keine Verpflichtung zur Bereitstellung eines bestimmten Angebots." Die Entscheidung liegt also beim jeweiligen Stadtsportbund.
Insgesamt, sagt der Sprecher des Landessportbunds, gingen die Vereine die neuen Öffnungsmöglichkeiten jetzt behutsam an. "Da hängt ja viel dran", sagt Rall: Erstmal müssten die Plätze und Räumlichkeiten auf ihren Zustand überprüft werden, auch seien nicht überall die Eltern gleichermaßen begeistert von der Möglichkeit, ihre Kinder wieder zum kontaktnahen Training zu schicken.
Der Landessportbund werde noch am Montag eine ausführliche Email an die Vereine verschicken, in der so viele Fragen wie möglich beantwortet seien.