Vielen Menschen aus NRW macht vor allem die Reisewarnung für die niederländischen Regionen einen Strich durch ihre Reisepläne. Radtouren und Ausflüge zu Käsemärkten in den Niederlanden in diesem Herbst rücken immer weiter in die Ferne. Die Bundesregierung warnte bereits seit Mitte September vor Reisen in die niederländischen Provinzen Nordholland und Südholland, seit Mittwochabend gibt es auch eine Reisewarnung für die Provinz Utrecht.
Ebenfalls hohe Infektionswerte gibt es in den Provinzen Groningen und Nord-Brabant. Für das Auswärtige Amt gelten diese Regionen allerdings derzeit noch nicht als Risikogebiete. Die Bundesregierung erklärt Regionen mit über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Woche nicht automatisch zu Risikoregionen. Für die Bewertung spielt es ebenso eine Rolle, ob der Ausbruch lokal begrenzt ist und ob die Länder entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen haben.
Welche weiteren Risikogebiete gibt es?
Das Auswärtige Amt weist inzwischen einige europäische Länder als Corona-Risikogebiete aus. Komplett als Risikogebiet gelten Spanien, Luxemburg und Tschechien. Außerdem gibt es Risiko-Regionen in einigen Ländern. Darunter sind neben den Niederlanden auch viele Städte und Regionen in den Nachbarländern Belgien, Frankreich, Österreich, Dänemark und der Schweiz. Und auch weiter entfernte Länder wie Portugal, Bulgarien, Irland, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Rumänien stehen ganz oder in Teilen auf der Liste.
Wohin kann ich derzeit noch in den Urlaub fahren?
Für die bei Urlaubern beliebte niederländische Provinz Zeeland gibt es bislang keine Reisewarnung. Dort meldete das niederländische Gesundheitsministerium derzeit 26,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Die niederländischen Zahlen werden immer dienstags veröffentlicht.
Die Provinz Zeeland selbst lädt auf ihrer Website weiterhin Urlauber zu sich ein. Allerdings weist sie auch auf die geltenden Corona-Regeln hin. Zu Zeeland zählen die Urlaubsorte Domburg, Renesse, Middelburg, Goes und Vlissingen.
In Belgien gilt derzeit lediglich die Region Brüssel als Risikogebiet. In Österreich gilt die Warnung für Wien, Tirol und Vorarlberg, in der Schweiz für die Kantone Fribourg, Genf und Waadt. Skifahrer, die schon den Winterurlaub in Österreich planen, müssen damit rechnen, in dieser Saison auf gewohnte Rituale zu verzichten. "Ski-Vergnügen ja, aber ohne Après-Ski", sagte Österreichs Kanzler Sebastian Kurz unlängst. Gedrängtes Stehen in Bars und auf Terrassen soll es nicht mehr geben, Essen und Getränke dürfen nur noch im Sitzen konsumiert werden.
Von den deutschen Nachbarländern ist aktuell nur noch eins ohne ausgewiesenes Risikogebiet: Polen. Das RKI sowie das Auswärtige Amt weisen allerdings daraufhin, dass etwaige Risikogebiete ständig geprüft werden und es immer zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.
Eine Übersicht darüber, welche europäischen Länder als Risikogebiete gelten und welche Corona-Maßnahmen andere Staaten ergriffen haben, gibt es hier:
Kann ich gebuchte Reisen kostenlos stornieren?
Das ist nicht immer eindeutig. "Anders als oft dargestellt, gibt es keinen Automatismus zwischen einer Reisewarnung und dem Recht, kostenfrei von einem Pauschalreisevertrag zurückzutreten", sagt Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Reisewarnung sei aber ein starkes Indiz für das Vorliegen von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Reise erheblich beeinträchtigen und wiederum zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigten. "Es kommt letztlich aber auf den Einzelfall an", so Wagner.
Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre?
Wer trotz einer Reisewarnung in ein Risikogebiet fährt oder seinen Urlaub an einem Ort verbringt, der während des Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt wird, muss sich sich direkt nach der Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt melden und für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Diese kann frühzeitig beendet werden, wenn der Corona-Test, den die Einreisenden innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr machen müssen, negativ ist.
Bekomme ich meinen Lohn weiter bezahlt, wenn ich während der Quarantäne nicht arbeiten kann?
Nach dem Infektionsschutzgesetz sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ihr Gehalt weiter bezahlen, auch wenn diese wegen der Quarantäne nicht zur Arbeit kommen können. Damit den Unternehmen dadurch kein Schaden entsteht, können sie sich das Geld dann von der Landesregierung zurückholen. Diese Regelung könnte aber bald geändert werden.