Seit Montag soll sich jede Bürgerin und jeder Bürger einmal pro Woche kostenlos auf Corona testen lassen können. Die Kosten dafür soll der Bund übernehmen, so war es im jüngsten Bund-Länder-Beschluss festgelegt worden. Daneben aber blieben viele Fragen offen: Wo sollen diese Testeinrichtungen eingerichtet werden? Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Einzelheiten hierzu sollte die Testverordnung des Bundes regeln - die aber zum geplanten Start am Montag noch nicht in neuer Fassung vorlag. Während einige Kommunen wie Hagen dennoch seit Montagfrüh Testmöglichkeiten anboten, waren andere Kommunen zögerlicher. "Wir warten ganz dringend auf die Bundestestverordnung", erklärte etwa Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Die Grünen) Montagfrüh. "Es sind leider noch eine ganze Reihe von wichtigen Fragen offen."
Einige bislang offene Fragen beantwortet das NRW-Gesundheitsministerium nun in einer Allgemeinverfügung, die am Montag veröffentlicht wurde. Demnach sollen mit der Durchführung der Tests in NRW Ärzte, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieter beauftragt werden.
In einer Anlage zu der Verfügung werden darüber hinaus die Mindestanforderungen für die Teststellen aufgelistet. Dort heißt es unter anderem, dass die Größe der Räumlichkeiten dem zu erwartenden Testaufkommen entsprechend bemessen sein muss.
Was passiert bei einem positiven Ergebnis?
Bei positivem Testergebnis soll laut Verfügung des Landes die Möglichkeit einer sofortigen PCR-Bestätigungstestung bestehen. Dieser Test soll dann spätestens 10 Stunden nach dem positiven Schnelltest im Labor ausgewertet werden. Zudem werden alle positiven Test-Ergebnisse an das Gesundheitsamt gemeldet.
Bieten alle Testzentren jetzt auch die kostenlosen Tests?
Nein. Für Selbstzahler gibt es in fast allen Orten NRWs Testzentren, wo man teils schon seit Weihnachten gegen Bezahlung einen Schnell- oder auch PCR-Test machen kann. Diese Standorte bieten aber nicht automatisch auch die kostenlosen Tests an.
Wo sind Lockerungen nur mit Schnelltest möglich?
Beispielsweise bei bestimmten "körpernahen Dienstleistungen" im Kosmetik- oder Tattoostudio, wo eine Behandlung mit Maske nicht möglich ist. In solchen Fällen müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Das Personal muss für solche Situationen ebenfalls alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest durchführen.
Bis zum 1. April gilt aber laut NRW-Gesundheitsministerium eine Ausnahme: Ersatzweise kann man demnach auch einen Selbsttest zum Beispiel ins Kosmetikstudio mitbringen und dort unter den Augen des Personals durchführen. Ist er negativ, darf man behandelt werden. Das Kosmetikstudio muss den Test dann aufbewahren.
Wie läuft es mit Gratistests in Betrieben?
Vom Staat bezahlte Schnelltests für Beschäftigte in Unternehmen, die nicht im Homeoffice sind, wird es vorerst nicht geben. Das haben zwar Bund und Länder so beschlossen. Doch viele Firmen wenden solche Schnelltests notwendigerweise trotzdem an - und wollen die Kosten vom Staat ersetzt bekommen. Ein Treffen von Bundesregierung und Wirtschafts- sowie Gewerkschaftsvertretern zum Thema wurde am Freitag kurzfristig abgesagt.
Welche Schnelltests muss man bezahlen?
Viele Apotheken bieten Tests für Selbstzahler an. In vielen NRW-Städten kann man auch Teststationen aufsuchen. Dort bekommt man seinen Schnelltest gegen Bezahlung. Es gibt auch Drive-in-Stationen in mehreren Städten. Der Test kostet durchschnittlich 25 bis 45 Euro.
Außerdem sind nun auch Selbsttests auf dem Markt. Sie werden jetzt schon von Supermärkten angeboten und sollen bald auch in Apotheken und Drogeriemärkten zu kaufen sein.