Nach massiven Protesten aus der Wirtschaft stoppt Nordrhein-Westfalen zunächst die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe. Einige Abrechnungsverfahren zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, teilte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Dienstag (14.07.2020) in Düsseldorf mit.
Die Landesregierung habe dem Bund nun offene Punkte mitgeteilt und halte das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an. Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, hatten Bund und Land den Angaben zufolge insgesamt 4,5 Milliarden Euro an Zuschüssen mit der NRW-Soforthilfe ausgezahlt.
Abrechnungsverfahren Anfang Juli gestartet
Mit dem Ende des Förderzeitraums hätten die Behörden in NRW ab Anfang Juli, den Bundesvorgaben entsprechend, das Abrechnungsverfahren gestartet. Heißt: Wer die Hilfen nicht komplett gebraucht hat, muss den Rest zurückzahlen. Bislang seien rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfe-Empfänger um Nachweise ihres Finanzierungsengpasses gebeten worden, so das Ministerium.
"Die mit dem Bund verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar sind", räumte Pinkwart ein. "Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen."
Personalkosten besonders belastend
Als besonders belastend wirkten sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt würden - ebenso wie die Anrechnung gestundeter Zahlungen.
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) hatte am vergangenen Freitag erklärt, die Behörden im Land hätten sich an die Bundesvorgaben zu halten. Da es um Steuerzahlergelder gehe, müsse nun abgerechnet werden, wie viel Fördergelder tatsächlich notwendig gewesen seien. SPD und Grüne hatten die Abrechnungsvorgaben kritisiert und vor neuen Liquiditätsengpässen gewarnt.