Die Sonderbefugnisse für die Landesregierung nach dem sogenannten Epidemiegesetz werden nicht verlängert. Dies stellten die Parteien im Landtag am Dienstag (09.06.2020) nach Beratungen in den Fraktionen klar.
Medizinisches Gerät durfte beschlagnahmt werden
Mit dem Epidemiegesetz hatte die Landesregierung zahlreiche Sonderrechte erhalten - zum Beispiel das auf Beschlagnahmung von medizinischem Gerät. Voraussetzung dafür ist aber eine "epidemische Lage von landesweiter Tragweite", die der Landtag alle zwei Monate neu feststellen muss. Da die Lage in der Corona-Pandemie nun deutlich entspannter ist als vor zwei Monaten, soll das Gesetz nicht verlängert werden.
"Die Infektionszahlen rechtfertigen keine Verlängerung", hieß es etwa aus der FDP-Fraktion. Die Grünen argumentierten, dass die Sonder-Befugnisse so gut wie gar nicht angewandt worden seien. Aus Kreisen der SPD war zu hören: "Wenn der Gesundheitsminister diese Kompetenzen nicht braucht, dann müssen wir sie ihm auch nicht gewähren".
Heftige Diskussionen um geplante Zwangsverpflichtungen
Das "Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW" war am 14. April von allen Parteien mit Ausnahme der AfD verabschiedet worden und zuvor heftig diskutiert worden. Am Ende wurde es in verschiedenen Punkten noch entschärft. So sah die ursprüngliche Fassung zum Beispiel eine Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal vor - dieser Passus wurde später durch ein "Freiwilligen-Register" für potenzielle Helfer ersetzt.
Das Epidemiegesetz darf nicht verwechselt werden mit der Corona-Schutzverordnung, die in gewissen Situationen etwa das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln vorschreibt. Diese bleibt in Kraft.