Wer nicht geimpft ist und in Quarantäne muss, bekommt ab 11. Oktober keine finanzielle Entschädigung mehr in Nordrhein-Westfalen. Wen das betrifft und wie die Politiker das begründen: Fragen und Antworten.
Wie ist das bisher geregelt?
Wer vom Gesundheitsamt - also behördlich angeordnet - in Quarantäne geschickt wird, auch ohne selbst krank zu sein, bekommt über den Arbeitgeber weiter sein Geld: bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe, ab der siebten 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls.
Selbstständige können die Entschädigung bei den Behörden genauso beantragen wie berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, wenn die Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen werden oder die Kinder in Quarantäne geschickt werden.
In Quarantäne geschickt werden zum Beispiel alle, die mit einem Corona-Erkrankten Kontakt hatten. So steht es im Bundesinfektionsschutzgesetz. Es gibt aber Ausnahmen: Wer in ein Hochrisikogebiet reist, ohne geimpft oder genesen zu sein, also bewusst das Risiko einer Erkrankung eingeht, ist jetzt schon von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen.
Ausnahme von der Ausnahme: wenn der Urlaubsort erst nach der Ankunft zum Hochrisikogebiet erklärt wird.
Warum soll das geändert werden?
Im Bundesinfektionsschutzgesetz steht auch, dass man sich impfen lassen soll, um so eine Quarantäne zu umgehen. Dieser Passus wurde schon im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Masernschutzimpfung eingefügt.
Für die Bekämpfung der Corona-Pandemie spielte er bisher keine Rolle, weil es nicht genügend Möglichkeiten zur empfohlenen Impfung gab. Aber jetzt sind ausreichend Vakzine da. Deswegen gibt es keinen Grund mehr, sich nicht impfen zu lassen, argumentieren die Politiker.
Was ist, wenn ich mich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf?
Da ist das Gesetz eindeutig: Krebskranke zum Beispiel sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wer bezahlt eigentlich?
Der Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt sechs Wochen lang weiter, kann es sich aber bei den zuständigen Behörden über Anträge wieder zurückholen - in NRW sind das die Landschaftsverbände. Ab der siebten Woche muss der Betroffene die Entschädigung dort selbst beantragen.
Das summiert sich: NRW hat seit Beginn der Pandemie rund 120 Millionen Euro zurückgezahlt, sagte ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums dem WDR. Bundesweit waren es fast eine halbe Milliarde Euro. Anträge auf Entschädigung können allerdings noch bis zum Ablauf von 24 Monaten nach der Quarantäne gestellt werden.
Wird die neue Regelung schon umgesetzt?
Baden-Württemberg wird sie zum 15. September einführen, Rheinland-Pfalz will zum 1. Oktober, in Nordrhein-Westfalen zum 11. Oktober. Andere Länder zögern noch, weil sie lieber eine bundeseinheitliche Linie wollen.
Woher weiß der Arbeitgeber, ob ich geimpft bin oder nicht?
Der Arbeitgeber kann nach dem Impfstatus fragen. Das ist zwar heikel, weil viele finden, dass das den Arbeitgeber nichts angeht.
Aber Baden-Württemberg verweist darauf, dass das in diesem Fall vom Gesetz gedeckt ist, weil der Chef mit der Lohnfortzahlung in Vorleistung geht und es Sozialversicherungsfragen berührt werden. Man habe das vom Bundesgesundheitsministerium klären lassen.
Wie ist die Regelung im regulären Krankheitsfall?
Erkrankt man an Covid 19, bekommt also vom Arzt die Arbeitsunfähigkeit attestiert, greifen nicht mehr die Regeln des Infektionsschutzgesetzes, sondern die des Entgeltfortzahlungsgesetzes, das die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regelt.
Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, kann sich dieses aber im Gegensatz zu den Quarantäne-Entschädigungen nicht vom Staat zurückholen. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld - das sind 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts.