Für vollständig geimpfte und genesene Personen gelten seit Sonntag bundesweit Erleichterungen. Diese brauchen nun keinen negativen Test mehr, etwa wenn sie einkaufen, zum Friseur gehen oder einen botanischen Garten besuchen. Außerdem können sich Geimpfte oder Genesene im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen - und auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen, die aufgrund der Bundes-Notbremse verhängt wurden, gelten für sie nicht mehr. Ein Überblick.
Als geimpfte Person gilt, wer vor mindestens 14 Tagen seine Zweitimpfung erhalten hat. Als genesen gilt, wer ein positives PCR-Testergebnis vorweisen kann, das mindestens 28 Tage alt ist. Wenn die Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, erlischt der Status als Genesener wieder. Hat man danach jedoch eine Impfung erhalten, gilt man als vollständig geimpft.
Welche Lockerungen für Geimpfte und Genesene gelten:
- Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, die mit der Bundes-Notbremse eingeführt wurden, gelten nicht mehr für sie.
- Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld sind aufgehoben. Sie werden bei Treffen von Ungeimpften nicht mehr mitgezählt.
- Ein Negativ-Test wird nicht mehr benötigt - zum Beispiel beim Einkaufen per "Click and Meet", beim Friseur, im Zoo.
- Quarantäne kann nur in Ausnahmefällen verordnet werden - und entfällt auch bei Einreise aus dem Ausland oder bei Erstkontakt zu einer infizierten Person.
- Die Einschränkungen bei der Benutzung von Sportstätten fallen weg.
Welche Einschränkungen für Geimpfte und Genesene bleiben:
- Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten weiterhin für alle.
- Restaurants, Bars und Clubs bleiben geschlossen - auch für Geimpfte und Genesene.
- Bei Reisen ins Ausland sind auch Geimpfte und Genesene weiterhin an die vor Ort geltenden Einreisebestimmungen gebunden.