Die Kontakteinschränkungen aufgrund der massenhaften Corona-Infektionen werden im Kreis Gütersloh um eine Woche verlängert und im Kreis Warendorf Dienstagnacht (30.06.2020) aufgehoben. Das gab Ministerpräsident Armin Laschet am Montag bekannt. In beiden Kreisen haben die Infektionen direkt oder indirekt Bezug auf den Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und sind insofern eingrenzbar.
107 Neuinfektionen in der übrigen Bevölkerung des Kreises Gütersloh - also bei den Menschen, die keinen direkten Bezug zu der Firma Tönnies haben - wurden innerhalb der vergangenen sieben Tage gezählt. Das teilte der Kreis Gütersloh am Sonntagabend (28.06.2020) mit. Damit steige die Zahl der positiven Tests in der übrigen Bevölkerung "merklich an". Im ganzen Kreis Gütersloh - also inklusive der Fälle mit Tönnies-Bezug - wurden in den vergangenen sieben Tagen 671 neue Fälle bestätigt.
Der Großteil von ihnen zeige aber keine Symptome. Daher gehe die Kreisverwaltung zusammen mit dem RKI davon aus, dass der aktuelle Anstieg "vermutlich durch die starke Ausweitung der Testung von asymptomatischen Personen bedingt" sei. Dennoch: Mit den neuen Zahlen wird die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Einschränkungen geringer.
Kritischer Wert wohl kaum zu drücken
Schon am Sonntag war absehbar, dass Gütersloh es nicht mehr schaffen kann, unter die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu fallen - selbst, wenn es bis Dienstag keinen einzigen neuen Fall mehr geben würde. Denn bei 360.000 Einwohnern dürfte sich der Kreis 180 neue Fälle "erlauben". Laut RKI-Zahlen waren es aber bereits von Dienstag bis Samstag 221 Neufälle.
OVG Münster: "Bisherige Maßnahmen rechtmäßig!"
Derweil hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden: Die angeordneten strengen Maßnahmen im Kreis Gütersloh sind rechtmäßig. Es wies am Montag (29.06.2020) den Eilantrag eines Bürgers aus Schloß Holte-Stukenbrock zurück, der die Außerkraftsetzung der Verordnung in den nur wenig von Infektionen betroffenen Kommunen gefordert hatte.
Das Gericht hielt die getroffenen Regelungen in seinem Beschluss nicht für unverhältnismäßig und betonte, es gebe vielmehr eine hinreichend konkrete Gefahr, dass sich das Virus auch in andere Städte im Kreis unbemerkt ausgebreitet habe.