Bund und Länder einig: Schärfere Corona-Regeln bei vollen Kliniken

Stand: 19.11.2021, 12:35 Uhr

Bundestag und Bundesrat haben das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien beschlossen. Außerdem haben sich Bund und Länder auf schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt für den Fall, dass die Kliniken zu voll werden.

Angesichts der immer bedrohlicheren Corona-Welle mit Rekord-Infektionszahlen ringen Bund und Länder um schnelle zusätzliche Krisenmaßnahmen. Zuerst beschloss am Donnerstag der Bundestag die von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Neuregelungen: Die verlangen unter anderem den Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen Test (3G) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen. Diesem neuen Infektionsschutzgesetz stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu.

Wüst kündigt schnelle Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse an

Ebenfalls am Donnerstag nahmen sich Bund und Länder in einer Spitzenberatung unter anderem flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für Ungeimpfte vor, eine mögliche Impfpflicht und eine Ausweitung der Impfkampagne. Bis zum frühen Abend berieten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Videokonferenz mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Ergebnisse stellten Merkel und der derzeitige MPK-Chef Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstagabend vor. In NRW sollen die Bund-Länder-Beschlüsse ab nächster Woche umgesetzt werden, wie Wüst am Freitagmorgen im WDR erklärte.

Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz

2G-Regel abhängig von Hospitalisierungs-Tendenz: Wenn die Zahl der Krankenhauseinweisungen in einem Bundesland einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, soll dort flächendeckend die 2G-Regeln gelten. Angegeben wird dafür ein Wert von 3, in NRW liegt sie heute bei 4,08.

Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene Freizeiteinrichtungen, gastronomische Einrichtungen, Hotels besuchen und "körpernahe Dienstleistungen" in Anspruch nehmen können. Wird der Wert an fünf Tagen in Folge unterschritten, könne die 2-G-Regel wieder abgeschafft werden. In NRW hatte die Landesregierung bereits zuvor beschlossen, ab kommender Woche 2G beziehungsweise 2G-plus einzuführen.

Bei einem Wert von 6 greift 2G-plus, also die Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene, ab einem Wert von 9 werden Kontaktbeschränkungen eingeführt, wenn die Länderparlamente zustimmen.

Impfpflicht für Pflegeberufe: Dazu gibt es noch keine konkrete Einigung. Die Länder halten sie für nötig, genauer: Wer in einem Krankenhaus oder Alten- oder Pflegeheim arbeitet und Kontakt zu besonders gefährdeten Personen hat, soll sich gegen Covid-19 impfen lassen. Ein formeller Beschluss wurde aber nicht gefasst, die Länder bitten den Bund nur darum, die partielle Impfpflicht "schnellstmöglich umzusetzen". Die Pflegekräfte sollen zudem einen Pflegebonus bekommen.

Mehr Impfkapazitäten: Außerdem hieß es auf der Pressekonferenz am Abend, dass die Impfkapazitäten massiv ausgebaut werden sollten. Was das konkret bedeutet, ob Impfzentren reaktiviert oder Apotheker eingesetzt werden sollen, wurde nicht gesagt. In NRW setzt die Landesregierung auf die niedergelassenen Ärzte und mobile Impfteams statt Impfzentren, auch, weil sie sehr teuer sind und für viele Menschen nicht gut zu erreichen sind.

Kontrollen: Die Länder wollen die Kontrolldichte bei Corona-Schutzmaßnahmen erhöhen. Eine abschließende Einigung auf ein Beschlusspapier gab es noch nicht.

Infektionsschutzgesetz: Diese Regeln hat der Bundestag beschlossen

Den Corona-Maßnahmen der Ampel-Parteien haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Vorher hatten CDU und CSU mit einer Ablehnung in der Länderkammer gedroht. Die Union ist derzeit an acht von 16 Landesregierungen beteiligt und hätte eine Zustimmung verhindern können. Am Ende wurde es einstimmig angenommen.

Das neue Infektionsschutzgesetz schafft eine andere Rechtsgrundlage für die verschiedenen Corona-Regeln. Denn die bislang vom Bundestag festgestellte "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" läuft zum 25. November aus.

Das soll künftig bundesweit gelten

Viele Maßnahmen bleiben im neuen Infektionsschutzgesetz bestehen, andere kommen neu hinzu. So sieht das - bisher vom Bundestag beschlossene - Corona-Regelwerk unter anderem vor:

  • 3G am Arbeitsplatz: Das wird künftig gelten, wenn im Betrieb Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Homeoffice-Pflicht soll generell gelten.
  • 3G in Verkehrsmitteln: Wer Busse, Bahnen und in Deutschland startende Flugzeuge nutzt, muss künftig nachweisen können, dass er geimpft, genesen oder getestet ist - Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder.
  • Strafe für Fälscher: Das Fälschen von Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen wird im schlimmsten Fall mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.
  • Beschränkter Zugang zu Pflegeheimen: Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen nur mit einem tagesaktuellen negativen Test betreten werden.
  • Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte gelten auch weiterhin
  • Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweise können auch weiterhin gefordert werden

Das sollen die Länder beschließen dürfen

Die Länder sollen - wenn es ihr jeweiliges Parlament beschließt - auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können. Dazu gehören:

  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum
  • Sport- und Kultur-Veranstaltungen können abgesagt werden
  • Freizeiteinrichtungen dürfen im Einzelfall geschlossen werden
  • Schulen und Kitas dürfen im Einzelfall geschlossen werden

Das sollen die Länder nicht mehr beschließen können

  • Flächendeckenden Lockdown verhängen
  • Reiseverbote erteilen
  • Ausgangssperren verhängen
  • Geschäfte flächendeckend schließen
  • Beherbergungsverbot verfügen
  • Sport machen verbieten
  • Gottesdienste und Demonstrationen dürfen nicht generell untersagt werden

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