Wer trotz der vielfach ausgesprochenen Aufrufe und Appelle nun verreist, muss bei seiner Rückkehr aus dem Ausland nach NRW einen Corona-Test machen lassen. Die von der Landesregierung beschlossene Testpflicht gilt seit Montag (28.12.2020).
Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Die Testpflicht bezieht sich nur auf ausländische Risikogebiete, nicht auf andere deutsche Bundesländer.
Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Die Landesregierung hatte zuvor mehrfach betont, dass der Reiseverkehr innerhalb Deutschlands ohne Auflagen oder Quarantänepflichten bleibe.
Schnelltest verbindlich
"Da in Nordrhein-Westfalen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster keine Einreisequarantäne für Rückkehrer aus allen Risikogebieten pauschal angeordnet werden darf, haben wir uns jetzt für das deutlich mildere Mittel entschieden, nämlich zumindest verbindlich einen Corona-Schnelltest zu verlangen", erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
An den Flughäfen müssten spätestens vom 1. Januar an Testangebote vorgehalten werden. Wenn eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, sei der Test binnen 24 Stunden vorzunehmen.
Quarantäne bei PCR-Testung
Wer die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen wolle, habe sich nach der gesonderten Quarantäneverordnung des Landes bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne zu begeben.
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssten sich nach Ankunft in NRW grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Falle der Test nach fünf Tagen negativ aus, könne die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Robert Koch-Institut, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Die neue Testpflicht beziehe sich nicht auf Regionen innerhalb Deutschlands.