Das Land will in der Coronakrise nicht für Verdienstausfälle beim Fleischkonzern Tönnies aufkommen. "Anträge der Subunternehmen der Firma Tönnies auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind abzulehnen", teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
Land holte Gutachten ein
Die Entscheidung beruht auf einem eingeholten Rechtsgutachten, so das Ministerium. Demnach habe Tönnies sowie mehrere Subunternehmer Schutzpflichten als Arbeitgeber nicht beachtet. In der Folge sei es zu Infektionen mit dem Coronavirus gekommen. Ein Anspruch auf Erstattung, wie es das Infektionsschutzgesetz vorschreibe, bestehe somit nicht.
Laumann wundert sich über Tönnies
"Herr Tönnies hat öffentlich angekündigt, Kosten, die der Allgemeinheit durch den Coronaausbruch in seinem Betrieb entstehen, vollumfänglich zu ersetzen", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Mich wundert, dass er noch keine Einigung mit seinen Subunternehmern hierzu erzielt hat. Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird."
Tönnies will Erlass juristisch prüfen
Ein Tönnies-Sprecher kündigte eine juristische Prüfung des NRW-Erlasses an und sagte am Freitag: "Unabhängige Wissenschaftler haben bereits vor Wochen festgestellt, dass uns keine Schuld trifft an dem Ausbruch. Bis zu diesen wissenschaftlichen Untersuchungen hat kein Experte geahnt, dass die Lüftung das Virus derart verbreiten könnte." Daher sehe Tönnies keinen Grund, "warum unsere Mitarbeiter nicht wie jeder andere Bürger in Deutschland auch die Lohnkosten für die Zeit in der Quarantäne erstattet bekommen sollten".
Im Frühjahr hatten sich weit über 1.000 Mitarbeiter beim Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit dem Coronavirus infiziert. Die Behörden schlossen das Werk für mehrere Wochen. Für diese Zeit hatte das Unternehmen Anträge auf Lohnkostenerstattung gestellt.