Nach dem großen Corona-Ausbruch rund um die Schlachterei Tönnies gibt es ein erstes Zeichen der Entspannung. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kreis Warendorf laufen in der Nacht zum 1. Juli aus. Im Kreis Gütersloh werden die Maßnahmen hingegen um eine Woche, also bis zum 7. Juli verlängert. Das kündigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Montag (29.06.2020) an.
Zwar gingen die Infektionen im Kreis Gütersloh zurück und es sei nur ein "leichter Eintrag" des Virus von Tönnies-Mitarbeitern in den Rest der Bevölkerung zu beobachten. Als "Vorsichtsmaßnahme", um ein Überspringen "endgültig auszuschließen", würden die Einschränkungen aber um eine Woche verlängert, so Laschet.
"Die Zahlen sind nun mal so wie sie sind"
Landrat Sven-Georg Adenauer bezeichnete die Entscheidung als"maßvoll" und "unausweichlich". "Die Zahlen sind nun mal so wie sie sind", sagte er. Dennoch liege die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen bei 112 pro 100.00 Einwohner - und damit über der gemeingültigen Grenze von 50. Der Trend sei allerdings "mutmachend". "Wir werden diese Woche auch rumbekommen."
In Warendorf liegt der Wert der Neuinfektionen bereits bei 22 und damit unter der Grenze. Offenbar hätten sich die Infektionen nicht über den Kreis der Tönnies-Arbeiter ausgedehnt, sagte Landrat Olaf Gericke. Die Aufhebung der Einschränkungen sei deshalb "absolut gerechtfertigt". "Der Kreis Warendorf ist erleichtert."
Laschet will über Regeln sprechen
Nach den Erfahrungen der vergangenen Tage, wo es auch zu Anfeindungen und Stigmatisierungen von Menschen aus Gütersloh und Warendorf gekommen war, denkt Laschet über eine Änderung der Regeln nach. So müsse mit dem Bund und den anderen Ländern diskutiert werden, ob statt der Einschränkungen für ganze Kreise nicht auch kleinräumige Maßnahmen ausreichten.
Maskenpflicht wird verlängert
Die deutlich abgeschwächten Einschränkungen für ganz NRW werden derweil um zwei Wochen bis mindestens 15. Juli verlängert. Das kündigte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an. Dazu gehört die Maskenpflicht für bestimmte Bereiche. Zudem dürfen sich im öffentlichen Raum nur zehn Menschen treffen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten wird.