Bürger, die aus einem Risikogebiet nach NRW einreisen, sind verpflichtet, sich auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Dort müssen sie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen aufhalten. Risikogebiete sind die meisten Länder, die nicht zur EU gehören, also zum Beispiel auch das beliebte Urlaubsland Türkei oder die Ukraine, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Am Flughafen aber erhalten die einreisenden Menschen lediglich ein Informationspapier, auf dem die vorgeschriebenen Schritte beschrieben sind.
Flughäfen nicht verantwortlich
Neben dem Hinweis auf die 14-tägige Quarantäne ("Absonderung" im Behördendeutsch) findet sich dort die Aufforderung, sich "unverzüglich“ an die zuständige Behörde zu wenden und auf die Einreise hinzuweisen. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde überwache schließlich die Einhaltung dieser "Absonderung". Damit weisen die Flughäfen alle Verantwortung von sich. Schließlich könnten die Menschen ja auch mit dem Auto bis auf den Balkan oder in die Türkei fahren, so eine Antwort auf eine Anfrage des WDR von einem Flughafen in NRW.
Verweis auf Eigenverantwortung
Und wenn ich nun der Behörde meinen Aufenthalt in einem Risikogebiet nicht mitteile? Die zuständigen Stellen geben sich schmallippig. Das NRW-Gesundheitsministerium verweist lediglich auf die bestehende Einreiseverordnung. Somit obliegt die Meldung der Eigenverantwortlichkeit des Einreisenden.
Bundespolizei nicht zuständig
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Reiserückkehrer aus Risikogebieten wie der Türkei kaum kontrolliert werden. „Die Bundespolizei ist für die Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne nicht zuständig“, sagte Christian Große-Onnebrink, Sprecher der Bundespolizei am Köln/Bonner Flughafen dem WDR. Diese Aufgabe liege bei den Gesundheitsämtern.
Quarantäne durch Schnelltest vermeiden
Doch wenn die Gesundheitsämter nicht wissen, wer seinen Urlaub in der Türkei verbracht hat, können sie die Einhaltung der Quarantäne schlecht überprüfen. Dazu müssten sie explizit die Passagierlisten der Fluggesellschaften anfordern. "Es geht tatsächlich um die Eigenverantwortlichkeit. Wer sich bei den Behörden nicht meldet, verstößt gegen das Gesetz", erklärte Große-Onnebrink.
Gesundheitsämter können Daten anfordern
Das NRW-Arbeitsministerium sagte dem WDR, die Fluggesellschaften seien gemäß der Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 8. April 2020 grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Anforderung des für den Zielflughafen zuständigen Gesundheitsamtes Daten der Reisenden an dieses Gesundheitsamt zu übermitteln. Eine Verpflichtung zur routinemäßigen Übermittlung der Daten von Reisenden aus Risikogebieten besteht nicht. Damit haben die Gesundheitsämter derzeit keine Möglichkeit, von sich aus auf Reiserückkehrer zuzugehen, die sich nicht an die durch die Coronaeinreiseverordnung vorgegebenen Pflichten halten.
Wer die Quarantäne vermeiden möchte, kann zum Beispiel am Flughafen Köln/Bonn für 90 Euro einen Corona-Schnelltest machen. Auch wer ein ärztliches Zeugnis vorlegen kann, das einen negativen Test innerhalb der letzten 48 Stunden aufweist, muss nicht in Quarantäne.
Die Strafen sind heftig
Wer gegen die Quarantäne-Anordnung verstößt, dem drohen empfindliche Strafen. Eine nicht eingehaltene Quarantäne wird mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt. Selbst wer die direkte Fahrt zur Wohnung oder der Unterkunft unterbricht, den kann dieses Vergehen schon bis zu 3.000 Euro kosten. Und wer sogar arbeiten geht, dem drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.