Die Temperaturen sinken, der Ärger steigt: Wer sich derzeit an den Schulen in NRW umhört, trifft auf viel Frust und Unverständnis angesichts der Art, wie Politik und Verwaltung die steigenden Corona-Zahlen unter Schülerinnen und Schülern angehen. Inzwischen gibt es die meisten Fallzahlen bei den 0-19-Jährigen. Doch dann kam der Schulstart – und mit ihm die Probleme.
Der Herbst kommt – die Luftfilter auch?
Da wären zum Beispiel die fehlenden Luftfilter. Schon kurz nach Beginn der Pandemie wurden sie Thema in den Schulen, doch passiert ist bislang wenig. Grund dafür sind Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern wegen der Finanzierung. So konnten Anträge zur Förderung erst zehn Tage nach Schuljahresbeginn gestellt werden. Wie lange die Bearbeitung dauert? Wann die Geräte geliefert und installiert werden? Das alles ist noch unklar.
Die Bundesschülerkonferenz fordert derweil eine Milliarde Euro zusätzlich für Luftfilter. "Der Bund hat bislang ein Hilfspaket von 200 Millionen Euro für Luftfilter verabschiedet, diese Rechnung geht bei Weitem nicht auf", sagte der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm. Er engagiert sich zwar kommunalpolitisch für die SPD, aber dennoch sollte man die Forderung nicht als reine Wahlkampfrhetorik abhaken.
Auch die Landeselternkonferenz macht sich seit Monaten dafür stark. "Es muss jetzt gehandelt werden, damit die Geräte zum Herbst betriebsbereit installiert sind", hieß es schon in einer Mitteilung aus dem vergangenen Schuljahr. Die "Elterninitiative mobile Raumluftfilter" bezeichnete die Politik der Landesregierung als "Kurs der Durchsuchung". Realistischerweise müsse man bei den Luftfiltern mit einer Lieferzeit von drei Monaten rechnen.
Quarantäne: Einheitliche und transparente Regeln gefordert
Update: Am 7. September teilte das Gesundheitsministerium mit, dass künftig "in aller Regel" nur noch die infizierten Schüler selbst in Quarantäne müssen. Die betroffenen Klassen werden aber nach positiven Fällen besonders häufig getestet. Müssen Verdachtsfälle doch in Quarantäne, können sie sich nach fünf Tagen "freitesten". Wann genau die neue Regel inkraft tritt, war aber noch nicht klar.
Ein weiteres Ärgernis waren in den ersten Schulwochen die Quarantäne-Bestimmungen. Bereits nach sieben Schultagen im neuen Schuljahr waren in NRW rund 30.000 Schülerinnen und Schüler sowie 286 Lehrkräfte in Quarantäne, auch an den Kitas stiegen die Zahlen. Doch im Gegensatz zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten gab es zunächst keine Möglichkeit, mit einem Test die 14-tägige Quarantäne abzukürzen. Der Landeselternbeiratrat der Kitas NRW hält diese Regelung für "nicht verhältnismäßig". Studien aus England, der Schweiz und Dänemark zeigten, dass durch engmaschiges Testen bei Kontaktpersonen ähnliche Effekte wie bei Quarantänemaßnahmnen erreicht würden.
Dazu kommt: Viele Gesundheitsämter geraten derzeit an ihre Belastungsgrenzen. So dauerte es oft mehrere Tage, bis überhaupt entschieden ist, wer als enge Kontaktperson (K1) des positiv Getesten gilt und in Quarantäne muss. Desweiteren beklagten sich viele Eltern und Schüler über die uneinheitlichen Regeln, wer überhaupt in Quarantäne muss. Laut Schulministerium NRW sollten lediglich die direkten Sitznachbarn als K1-Fälle gelten.
Immer wieder wurden ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Beispiel: Die Kölner Grundschule Am Rosenmaar. Die Kinder hätten in der Ganztagsbetreuung zusammen gegessen, lautete die Begründung. Für die betroffenen Eltern ein Fall von "Willkür", wie es in einem offenen Brief an Kölner Gesundheitsamt, Oberbürgermeisterin Reker, Schulministerin Gebauer und Ministerpräsident Laschet hieß. In vergleichbaren Fällen seien nicht ganze Klassen aufgrund eines gemeinsamen Essens in Quarantäne geschickt worden. Die Eltern forderten einheitliche und transparente Regeln.
3G an Schulen: Welche Nachweise braucht es?
Update: Am 9. September teilte das NRW-Schulministerium mit, dass an weiterführenden Schulen eine zusätzliche Testung stattfinden muss. Somit soll drei Mal wöchentlich getestet werden.
Einheitlichkeit fehlt auch, was die Test- und Nachweisregeln angeht. Weiterhin gilt zwar: Zwei Tests in der Woche sind Voraussetzung für den Schulbesuch; wer geimpft oder genesen oder anderweitig getestet ist, braucht an den Tests nicht mehr teilzunehmen. Doch nicht alle Schulen wollen den Nachweis auch wirklich sehen. Manche arbeiten auch auf "Vertrauensbasis" und verlassen sich auf die Unterschrift der Eltern. Aber ob Vertrauen reicht, um gut durch den zweiten Pandemie-Herbst zu kommen?