Seit Sonntag (1. August) gelten neue Corona-Testpflichten bei Einreisen nach Deutschland. Das Bundeskabinett hatte zuvor eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Umlaufverfahren beschlossen, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mitteilte. Die Neuregelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.
Welche Regeln gelten jetzt?
Seit dem 1. August müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Sowohl PCR- als auch Schnelltests sind erlaubt. Dabei darf das Ergebnis des PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden, das des Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein.
Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Nun gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
Gibt es Ausnahmen für Grenzpendler, Familienbesuche, Tagesausflüge etc.?
Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger (Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren) sowie Tagespendler (die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen) vorgesehen. Grenzgänger, Grenzpendler und Tagespendler müssen bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet allerdings über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche. Für Einreisen per Flugzeug gelten diese Ausnahmen nicht.
Für welche Gebiete gelten sie?
Außerdem gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.
Was müssen Reisende vor der Einreise tun?
Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich ihre persönlichen Daten, sowie Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Einreisequarantäne auf dem Einreiseportal der Bundesregierung im Internet angeben. Dort können sie auch Test-, Genesenen- und Impfnachweise hochladen. Eine Anmeldung im Einreiseportal ist für alle obligatorisch: auch für Geimpfte und Genesene.
Was heißt Hochrisikogebiet, was heißt Virusvariantengebiet?
Hochrisikogebiet heißt: Vor touristischen Reisen wird gewarnt. Und Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in Quarantäne. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren.
Virusvariantengebiet heißt: Darunter fällt ein Risikogebiet, in dem eine neue Variante des Coronavirus verbreitet auftritt. Nach der Rückkehr müssen alle Reisenden zunächst in Quarantäne - auch Geimpfte und Genesene.
Welche Art von Corona-Test wird verlangt?
Für Reisende aus einem Hochrisikogebiet gilt: Nur Geimpfte und Genese können problemlos nach Deutschland einreisen. Alle anderen müssen bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Der Testnachweis muss sich laut Bundesgesundheitsministerium jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Die Reisenden können selbst entscheiden, ob sie einen PCR- oder Antigen-Test vornehmen lassen.
Trotz dieses Testnachweises müssen sich Einreisende aus Hochrisikogebieten zehn Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung mit einem PCR-Test ist nach frühestens fünf Tagen möglich. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen, auch ohne Test.
Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen, auch wenn er geimpft oder genesen ist. Danach müssen alle Einreisenden trotz des negativen Tests für zwei Wochen in Quarantäne. Ein Freitesten ist nicht möglich.
Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 24 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich.
Wie werden Regionen künftig eingestuft?
Das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt legen gemeinsam fest, ob eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Die Kriterien, zum Beispiel in Bezug auf Inzidenz, Todes-, Hospitalisierungs- und Testrate, sind nicht genau definiert.
Ein Virusvariantengebiet wird von den drei Ministerien ausgewiesen, wenn dort eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt. Es müssen relevante Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen oder sie andere ähnlich schwerwiegende besorgniserregende Eigenschaften aufweist.
Die Einstufung wird frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut (RKI) wirksam, um Reisenden die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend vorzubereiten.
Wer übernimmt die Testkosten?
Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen. Im Inland bleiben Schnelltests bis auf weiteres kostenlos.
Wie werden die Tests kontrolliert?
Überprüft werden sollen die neuen Regelungen stichprobenartig im Autoverkehr an Grenzen und im grenzüberschreitenden Zugverkehr auch während der Fahrt. Für Flugpassagiere gilt bereits eine Testpflicht. Kontrollieren sollen das Airline-Mitarbeiter, Zugbegleiter und Bundespolizisten.
Was passiert, wenn das Testergebnis positiv ist?
Bei Reisenden, deren PCR- oder Schnelltestergebnis positiv ist, hängt das weitere Prozedere davon ab, wie sie unterwegs sind.
Wer mit dem eigenen Auto verreist war, kann damit nach Hause fahren und sich dort in Quarantäne begeben. Personen, die mit in dem Fahrzeug reisen, gelten als Kontaktpersonen und müssen sich ebenfalls in Qurantäne begeben - ganz gleich ob ihr Test positiv oder negativ ist.
Wer mit dem Zug oder Flugzeug nach Deutschland einreisen will, hat schlechtere Karten. Laut Einreiseverordnung gilt ein Beförderungsverbot. "Zudem greifen dann natürlich die Regeln in dem jeweiligen Urlaubsland", erklärt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Amnfrage des WDR. "Das kann dann heißen, dass sich die Person dort sofort in Quarantäne begeben muss."
Was passiert, wenn ich ohne Test an der Grenze erwischt werde?
Wer bei der Einreise nach Deutschland keinen gültigen Corona-Test, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann, den können die Behörden laut dem Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belangen.
Während die ebenfalls verpflichtende digitale Einreiseanmeldung auch noch bis zu 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden kann, müssen Test-, Impf- und Genesenen-Nachweise laut der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bereits bei der Einreise vorliegen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt das nur, wenn ihre Tätigkeit für die "Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist".
Außerdem gibt es Ausnahmen für Personal, das zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Personen-, Waren-, Güter- und Transportverkehrs gebraucht wird.