Der Vatertag am Donnerstag (21.05.2020) fällt in diesem Jahr etwas anders aus. Wer traditionell mit dem Bollerwagen losziehen will, kann das tun - sollte dabei aber Regeln beachten, denn die Ordnungsämter kontrollieren auch am Feiertag. Wer gegen die Corona-Schutzregeln verstößt und dabei erwischt wird, riskiert ein Bußgeld.
Eine verstärkter Polizeieinsatz auf landesweiter Ebene sei zwar nicht geplant, teilt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums mit. Und grundsätzlich seien die Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden dafür verantwortlich, die Bestimmungen und Einhaltung der Corona-Schutzverordnung zu überprüfen. Aber: "Natürlich unterstützt die Polizei NRW hier nach Kräften auf Anforderung der Kommunen, der Bürger oder auch im Rahmen eigener Wahrnehmungen." Was geht, was geht nicht - ein Überblick:
Der Haushalt
Das Kontaktverbot ist nach wie vor gültig. So dürfen nur Männer aus maximal zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein. Größere Gruppen mit Freunden aus mehreren Haushalten sind also verboten. Lediglich wenn mehrere Männer in zwei Haushalten wohnen, beispielsweise in WGs, dürfen sie auch gemeinsam losziehen. Ansonsten müssen Vatertagstouren in größeren Gruppen dieses Jahr ausfallen.
Der Abstand
Auch im Freien sollte man mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand zu anderen Menschen wahren. Wer diesen Mindestabstand nicht einhalten kann, muss einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Picknick ja, grillen nein
Seit Mittwoch (20.05.2020) steht in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, dass das Picknicken im Freien wieder erlaubt ist. Das Picknick-Verbot ist somit aufgehoben, das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist jedoch nach wie vor verboten. Solange dieses Grillverbot noch gültig ist, sollte man sich auch daran halten.
Die Maskenpflicht
Wer vorhat, am Vatertag in den Biergarten zu gehen, sollte dringend eine Maske mitnehmen. Am Tisch muss man zwar keinen Mund- und Nasenschutz tragen. Doch in einigen Biergärten und Kneipen muss man die Maske aufsetzen, sobald man den Biergarten betritt und verlässt. Außerdem gilt an einigen Orten die Maskenpflicht, sobald die Bedienung eine Bestellung aufnimmt und wenn man nicht mehr am Platz sitzt, also beispielsweise beim Gang zur Theke oder Toilette.