Wer hat Anspruch auf die FFP2-Masken?
Jeweils drei FFP2-Atemschutzmasken werden kostenfrei an etwa 27 Millionen Menschen ausgegeben, die zu den Corona-Risikogruppen gehören. Dazu zählen Menschen ab 60 Jahre oder solche mit chronischen Vorerkrankungen. Die Masken werden sowohl an gesetzlich als auch privat Versicherte verteilt. Berechtigte haben laut Apothekerverband bis zum 6. Januar Zeit, die Masken abzuholen. Wer die Maske nicht selber abholen kann oder will, kann auch eine Person bevollmächtigen.
Anspruch auf FFP2-Masken besteht, wenn eine dieser Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma
- Chronische Herzinsuffizienz
- Chronische Niereninsuffizienz (Stadium ≥ 4)
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes (Typ 2)
- Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Die Masken werden ausgegeben, um das Infektionsrisiko der Risikogruppen noch vor Weihnachten zu senken. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte allerdings, dass auch die FFP2-Masken keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Corona-Infektion böten. Sie seien "kein Freifahrtschein, um unachtsam zu sein".
Wo und wie bekommt man die Masken?
Die drei Masken in diesem Jahr erhalten die Berechtigten ab dem 15. Dezember durch Vorlage ihres Personalausweises oder durch Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe in der Apotheke. Menschen mit chronischen Vorerkrankungen sollten in ihre Stammapotheke gehen, rät der Apothekerverband. In der Regel wisse der Apotheker, wer berechtigt ist. Wer die FFP2-Masken nur wenige Stunden am Tag trage und trocken aufbewahrt, könne sie eine Woche lang benutzen.
Ist die Maskenverteilung eine einmalige Aktion?
Nein. Im kommenden Jahr ab Januar bis Mitte April erhalten die Berechtigten zusätzlich zwei Coupons für je sechs FFP2-Masken. Die fälschungssicheren Coupons werden von den Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben. "Damit wollen wir verhindern, dass auf Kosten der Schwächsten Geschäfte gemacht werden", sagte Spahn. Für die beiden Sechser-Packs im kommenden Jahr ist eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro vorgesehen.
Gibt es genug Masken für alle Berechtigten?
Das ist derzeit schwer einzuschätzen und hängt wohl auch vom Verhalten der Berechtigten ab. Apothekerin Eva-Maria Gödde aus Lünen, die im Vorstand der Apothekenkammer Westfalen-Lippe arbeitet, hofft, dass ihre Kunden nicht bei mehreren Apotheken Masken "abstauben". Da keine Registrierung stattfindet, appelliert auch der Apothekerverband an die Solidarität der Menschen, nicht in mehreren Apotheken Masken abzuholen.
Viele Apotheker sind noch unsicher, wie die Verteilung genau ablaufen soll. Der Meerbuscher Apotheker Mohammad Feizabad zum Beispiel wartet auf Informationen von der Apothekerkammer, "wie wir die Masken am besten abgeben sollten, wo wir die besorgen sollten und wie wir die verrechnen können. Wir haben noch keine Vorschriften."