Ab sofort keine Reisewarnung mehr für mehr als 80 Corona-Risikoländer

Stand: 02.07.2021, 14:05 Uhr

Ab sofort rät die Bundesregierung nicht mehr grundsätzlich von touristischen Reisen ins Ausland ab. Auch die Reisewarnung für mehr als 80 Corona-Risikogebiete wird aufgehoben.

Gute Nachricht für Fernweh-Geplagte: Nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie rät die Bundesregierung seit 1. Juli nicht mehr grundsätzlich von touristischen Reisen ins Ausland ab. Auch die Reisewarnung für die mehr als 80 ganz oder teilweise als Corona-Risikogebiete eingestuften Staaten wird aufgehoben. Darunter ist die gesamte Türkei sowie Urlaubsgebiete in Spanien und Kroatien.

Für folgende Länder gibt es noch regionale Einschränkungen:

Kroatien: Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die nordöstliche Gespanschaft Međimurje und die Gespanschaft Zadar am Mittelmeer ab.

Schweden: Vor Reisen in die Regionen Ronoberg, Norrbotten und Värmland wird abgeraten.

Spanien: Abgeraten wird von Reisen in die Regionen Andalusien, Navarra, La Rioja, Baskenland und die Exklave Ceuta.

Irland: Bei Irland ist der Fall umgekehrt. Da rät das Auswärtige Amt von Reisen generell ab, außer in die Regionen South-West, Mid-West, South-East, West sowie den Midlands.

In den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts gibt es nun drei Kategorien von Ländern:

REISEWARNUNG

Die Reisewarnung gilt erst ab einer Inzidenz von 200 (Hochinzidenzgebiete) und für Gebiete, in denen sich gefährliche Virusvarianten stark verbreitet haben (Virusvariantengebiete). Das sind weltweit nur 40 von insgesamt rund 200 Ländern. In Europa gibt es gar keine Hochinzidenzgebiete mehr. Nur Großbritannien und Portugal sind derzeit als Virusvariantengebiet eingestuft. Urlaubern ermöglicht die Reisewarnung vor allem eine kostenlose Stornierung von Buchungen.

BESONDERE VORSICHT

Für die 26 EU-Länder außer Deutschland sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gilt folgende Regelung: Soweit sie nicht mehr als Risikogebiet eingestuft sind, wird in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts nur noch "um besondere Vorsicht gebeten". Das betrifft 26 Länder. Ausnahmen sind einzelne Regionen in Spanien, Irland, Kroatien und Schweden, die oben bereits erwähnt wurden.

ZWISCHEN VORSICHT UND ABRATEN

Zwischen diesen beiden Kategorien gibt es weit mehr als 100 weitere Länder außerhalb der EU, die entweder Risikogebiete sind oder als "risikofrei" gelten. Soweit dort Einreisebeschränkungen oder Quarantänepflichten nach der Einreise bestehen, rät das Auswärtige Amt von Reisen dorthin ab. Soweit alle Einreisehindernisse in einem dieser sogenannten Drittstaaten aufgehoben sind, gilt nur der Rat zur besonderen Vorsicht. Bei diesen Staaten sollten sich Reisende selbst genau über die Bedingungen bei der Einreise und vor Ort erkundigen.

Aufhebung der Reisewarnung ist keine Reiseeinladung

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, heißt es beim Auswärtigen Amt. Umgekehrt ist die Aufhebung aber keine Reiseeinladung. Denn wenn ein Land als Risikogebiet gilt, kann das Ministerium auch wie bisher vor nicht notwendigen, touristischen Reisen "abraten" - das ist quasi eine schwächere Form der Reisewarnung. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen "abraten" und "warnen" zum Beispiel für Reiseversicherungen und Stornierungsregelungen.

Laut Bundesinnenminister Seehofer wird es an den deutschen Grenzen keine stationären Kontrollen geben. Es werde aber Kontrollen hinter den Grenzen geben. "Jeder einreisende Bürger muss also damit rechnen, kontrolliert zu werden", so Seehofer. Dabei solle darauf geachtet werden, den Verkehr möglichst wenig zu beeinflussen.

Achtung: Quarantäne-Vorschriften checken!

Eine Aufhebung der Reisewarnung heißt übrigens nicht, dass alle Vorschriften wegfallen, warnt das Auswärtige Amt. "Quarantänevorschriften in Deutschland werden von den Bundesländern erlassen und hängen regelmäßig von der Pandemieentwicklung in dem Reiseland ab. Reisende sollten sich hierüber vor einer Reise bei den Behörden ihres Bundeslandes erkundigen."

Und die Regeln für Flugreisende bleiben bestehen: Jeder, der mit dem Flugzeug einreist - egal ob aus einem Risikogebiet oder nicht - muss vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

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