Die drei Angeklagten müssen Geldauflagen von 30.000 bis 90.000 Euro zahlen. Ein Ingenieur einer Baufirma war wegen Totschlags durch Unterlassung angeklagt. Zwei ehemaligen Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW warf die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor. In dem Verfahren konnte aber nicht der Beweis erbracht werden, ob zum Beispiel der Ingenieur der Baufirma ein Gutachten zurückgehalten hat.
Von der sechs Tonnen schweren Platte der Lärmschutzwand an der A3 bei Köln war im November 2020 in einem Kleinwagen eine 66-Jährige erschlagen worden. Die von Straßen.NRW beauftragte Baufirma hatte 2008 beim Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost die Schallschutzmauer montiert. Dabei wurden 200 jeweils sechs Tonnen schwere Schallschutzplatten in Halterungen in der Betonwand eingehängt.
Staatsanwaltschaft: gegen "allgemeine Regeln der Technik verstoßen"
Beim Einbau stellte sich laut Anklage jedoch heraus, dass bei sieben der Platten die Maße nicht mit den Halterungen übereinstimmten. Um das Ganze passend zu machen, sollten demnach mit Wissen des 62-jährigen Bereichsleiters improvisierte Haltewinkel angeschweißt worden sein. Als Folge sei der Korrosionsschutz nicht mehr ausreichend gewesen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, war Straßen.NRW damals über die vom Plan abweichende Befestigung informiert worden und hatte daraufhin von der Firma ein Statik-Gutachten gefordert. Dem Ingenieur wurde vorgeworfen, das Gutachten jedoch nicht an den Landesbetrieb weitergeleitet zu haben.
Verteidigerin des Baufirma-Mitarbeiters widersprach den Vorwürfen
Die Verteidigerin des Ingenieurs widersprach den Vorwürfen deutlich. Sie sprach zunächst von einem tragischen Unfall. Ihr Mandant sei als Bereichsleiter in der Hierarchie der Firma nicht zuständig gewesen für diese Baustelle.
Der ursprünglich Mitte August gestartete Prozess musste nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts mit neuen Schöffen von vorne beginnen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
- Nachrichtenagentur dpa