Schnell mal durch die Waschanlage fahren und das Auto wieder auf Vordermann bringen. Aber was ist, wenn das Auto nach dem Besuch in der Waschanlage zwar sauber ist, aber dafür jetzt der linke Seitenspiegel fehlt?
Als Bernard Storm aus Rheine im Sommer 2021 sein Auto in eine Waschanlage fährt, fällt während des Waschvorgangs der Heckspoiler ab. Daraufhin verlangte er rund 3.200 Euro Schadensersatz vom Betreiber der Waschanlage - das Landgericht Münster wies die Klage ab, doch er legte Revision ein. Am Donnerstag verhandelte der Bundesgerichtshof darüber, ob der Betreiber der Autowaschanlage für den Schaden haften muss.
Doch wer haftet für Schäden in der Waschanlage? Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher? Und wie kann man sein Auto "Waschanlagen-sicher" machen, sodass es erst gar nicht zum Schadensfall kommt? Fragen und Antworten.
Wer haftet im Schadensfall?
Wenn es in der Waschstraße zu einem Schaden kommt, greift laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens eine "abgestufte Darlegungs- und Beweislast". Dabei liegt die Beweispflicht zunächst "immer beim Geschädigten". Dieser muss nachweisen können, dass der Schaden an seinem Fahrzeug vor dem Waschgang noch nicht bestand. Daher rät Kempgens dazu vor jedem Besuch der Waschstraße das Auto auf Schäden zu untersuchen und im besten Fall sogar Fotos vom Fahrzeug zu machen.
Wenn der Fahrzeughalter beweisen kann, dass der Schaden während des Waschvorgangs entstanden ist, dann wechselt die Beweispflicht zum Betreiber der Waschanlage. Dieser muss nun nachweisen, dass seine Anlage zum Zeitpunkt des Schadens voll funktionstüchtig war. Kann er den Nachweis erbringen, muss er für den entstandenen Schaden nicht haften.
Welche Pflichten haben die Waschanlagen-Betreiber?
Alexander Schnaars, Pressesprecher des ADAC, sagte dem WDR, dass die Betreiber von Waschanlagen dafür verantwortlich seien, dass die Anlage ordentlich gewartet wird. Außerdem müssen die Betreiber "sicherstellen, dass die Waschanlage sicher ist und die Nutzer über mögliche Gefahren informiert werden." Dazu gehört es auch zu klären, ob die Anlage für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeignet ist. Ist das Auto beispielsweise zu groß, sind die Schäden am Fahrzeug bereits vorprogrammiert.
Solche Informationen sollten laut Anwalt Kempgens aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen, die gut sichtbar ausgehangen sein müssen. Sonst kann der Betreiber der Waschanlage für den Schaden am Fahrzeug haftbar gemacht werden.
Welche Pflichten haben Verbraucher?
Aber auch der Kunde hat Pflichten. Der Nutzer muss "den Anleitungen der Anlage folgen und sein Auto entsprechend vorbereiten", sagt Schnaars vom ADAC. Außerdem sollten Schäden sofort beim Waschanlagenbetreiber gemeldet werden.
Laut Stiftung Warentest können durch das Nichtbefolgen der Anleitungen sogar Schäden an der Waschanlage entstehen. Wenn man beispielsweise die Antenne oder Aufbauten nicht entfernt, können diese abbrechen und die Waschanlage beschädigen. In diesem Fall ist der Betreiber der Waschanlage in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Schaden vom Kunden verschuldet wurde, um diesen haftbar machen zu können.
Kann der Betreiber die Haftung für Schäden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen?
Teilweise gibt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen die Klausel, dass keine Haftung für Fahrzeugteile übernommen wird, die außen an der Karosserie angebracht sind, wie beispielsweise Zierleisten, Spiegel und Antennen. Auch Lack- und Schrammschäden sind hier häufig ausgeschlossen. Das ist jedoch nicht zulässig.
Rechtsanwalt Kempgens erklärt, dass der Betreiber durchaus Haftungsveränderungen in den AGB vornehmen darf und dass diese Veränderungen auch zum Nachteil des Verbrauchers ausfallen dürfen. Die Haftungsbeschränkung darf jedoch nicht zu umfangreich sein, da der Kunde dadurch "unangemessenen benachteiligt" würde.
Wie kann ich mein Auto "Waschanlagen-sicher" machen?
Bevor man in eine Waschanlage einfährt, sollte man laut ADAC-Sprecher Schnaars folgende Dinge beachten:
- Wenn möglich sollte die Antenne entfernt werden.
- Alle Fenster müssen geschlossen sein, einschließlich der Seiten- und Dachfenster.
- Die Seitenspiegel müssen eingeklappt werden und der Tankdeckel verriegelt sein.
- Die Scheibenwischer müssen ausgeschaltet werden - vor allem auch der Regensensor.
Vor Ort ist es außerdem wichtig, die Hinweise des Waschanlagenbetreibers zu beachten. Die können zwar recht umfangreich sein, man sollte diese zur Absicherung aber ernst nehmen.
Stiftung Warentest empfiehlt außerdem eine gründliche Vorwäsche des Fahrzeugs, zum Beispiel mit einem Hochdruckreiniger. Denn: Grobe Verschmutzungen am Fahrzeug können während des Waschgangs auch zu Schäden führen. Wenn die Bürsten beispielsweise Sandkörner abreiben, entsteht ein Effekt wie Schmirgelpapier. Lackschäden sind dann wahrscheinlich.
Wer hilft im Streitfall?
Sollte es dann doch zum Streitfall kommen, können sich Verbraucher laut dem ADAC an das Zentrum für Schlichtung wenden.
Hier wird zunächst versucht, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien zu erzielen. Es ist kostenfrei und bietet vielleicht die Möglichkeit den Streit außergerichtlich zu klären.
Unsere Quellen:
- Interview mit Arndt Kempgens, Rechtsanwalt
- Interview mit Alexander Schnaars, Pressesprecher ADAC
- Online-Beitrag von Stiftung Warentest
- Online-Beitrag des ADAC
Über dieses Thema haben wir auch im WDR-Fernsehen berichtet um 16.00 in der Sendung WDR aktuell.