Im vergangenen Jahr hatten die Stadt Ahaus und ein Ahauser Bürger dagegen geklagt, dass die Aufbewahrung von 152 Castor-Transporte aus Jülich genehmigt worden war. Diese Klage hat das Oberverwaltungsgericht NRW abgelehnt.
Die Stadt hatte wegen der geringen Erfolgsaussichten jetzt beschlossen, dass sie keine weitere Beschwerde einreichen wird. Wenn die Frist für die Beschwerde abgelaufen ist, wird das Urteil automatisch rechtskräftig.
Transport ist immer noch nicht genehmigt
Auch wenn die Aufbewahrung der Castoren damit feststehen würde, braucht es noch eine Genehmigung für die nötigen Transporte von Jülich nach Ahaus. Dafür ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin zuständig.
Quelle:
- Stadt Ahaus