Der 45-Jährige aus Münster muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre ins Gefängnis. Für seinen Komplizen, einen 54-Jährigen aus Münster, hatte die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren beantragt. Er ist aufgrund einer psychischen Krankheit nicht schuldfähig und muss in den Maßregelvollzug.
Grund dafür ist eine Tat im Juni 2024. Die beiden Männer haben ihr Opfer, einen 62-Jährigen, in dessen Wohnung gefesselt und verprügelt und schließlich mit Panzertape geknebelt. Das Opfer erstickte. Die Polizei fand die Leiche des Mannes einige Tage später.
Zustand der Leiche erschwerte die Untersuchung
Tötungsdelikt in Münster: Haftstrafe für Angeklagten. WDR Studios NRW. 20.02.2025. 00:39 Min.. Verfügbar bis 20.02.2027. WDR Online.
Aufgrund der bereits eingetretenen Verwesung sei die Untersuchung schwierig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Dennoch habe man Spuren von körperlicher Misshandlung gefunden. Es handelte sich in der Urteilsbegründung um einen lagebedingten Erstickungstod.
Eigentlich war der 45-Jährige wegen Mordes angeklagt - somit hätte er im Falle eines Schuldspruchs lebenslang ins Gefängnis gemusst. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge fällt für ihn deutlich milder aus.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz
Das liegt daran, dass das Gericht keinen Tötungsvorsatz feststellen konnte. Ebenso sei unklar gewesen, warum die beiden Männer, die ihr Opfer in Bauchlage gefesselt auf dem Boden hatten liegen lassen, den Tod des 62-Jährigen hätten billigen sollen.
Die Initiative dieser Tat, davon ist das Gericht überzeugt, ging dabei von dem psychisch kranken 54-Jährigen aus. Der habe sich an dem Opfer rächen wollen und dafür einen Helfer benötigt. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat ohne Wohnung, habe zugestimmt unter der Begründung, er habe "eh nichts zu verlieren".
Angeklagter stellt sich als Opfer dar
Bereits während des Prozesses hatte er Reue gezeugt. In seinen letzten Worten sagte er zudem, dass er nun eine Trauma-Therapie brauche, um das Erlebte zu verarbeiten. Der Vorsitzende Richter entgegnete in der Urteilsbegründung, dass er einen Beitrag zum Tod des Mannes geleistet habe. "Möglicherweise brauchen Sie eine Therapie. Aber sicher nicht wegen dieses Falles."
Der 54-Jährige, der nun in den Maßregelvollzug muss, nutzte die Möglichkeit des letzten Wortes - wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt des Prozesses - um wirre Theorien zu verbreiten. In der Urteilsbegründung sprach das Gericht unter anderem von Größen- und Verfolgungswahn.
Quellen:
- Reporter vor Ort
- Landgericht Münster