Im März hatte Norbert Morkes Strafanzeige gegen den ersten Beigeordneten der Stadt Gütersloh, Henning Matthes, wegen Verleumdung gestellt. Der ehemalige Bürgermeister hatte den Beigeordneten beschuldigt, maßgeblich zu den Vorwürfen gegen ihn beigetragen zu haben und damit Unwahrheiten in die Welt gebracht zu haben.
Morkes muss tadelnde Urteile hinnehmen
Sowohl bei der Anzeige gegen den Beigeordneten als auch gegen den Journalisten sieht die Staatsanwaltschaft keine Straftat. Die Berichterstattung des Gütersloher Journalisten ist für sie von der Pressefreiheit gedeckt.
Ex-Bürgermeister von Gütersloh Morbert Morkes
Beim Beigeordneten kommt § 193 des Strafgesetzbuchs zur Geltung. Sie sieht hier eine "Wahrnehmung berechtigter Interessen im Rahmen ihrer Tätigkeit". Norbert Morkes müsse tadelnde Urteile von Kollegen und Beamten hinnehmen.
Vorwürfe führten zur Abwahl von Norbert Morkes
Er soll unter anderem seinen Dienstwagen privat genutzt haben und unangemessen mit Mitarbeiterinnen umgegangen sein. Diese Vorwürfe führten dazu, dass der Gütersloher Rat ein Abwahlverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister eingeleitet hat.
Die Gütersloher Bürger und Bürgerinnen hatten dann am 9. Juni mit einer zwei Drittel Mehrheit entschieden, dass er abtreten musste. Ein Verfahren gegen Norbert Morkes wurde Ende Mai gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Über das Thema berichten wir am 18.06.2024 auch in der Lokalzeit OWL auf WDR2.
Quelle:
- Staatsanwaltschaft Bielefeld