Meta-Prozess: Landgericht entscheidet teils für Kläger

Meta-Prozess: Landgericht Paderborn entscheidet nur zum Teil für Kläger

Stand: 21.01.2025, 12:41 Uhr

Die Paderborner Richter haben am Montag den US-Konzern Meta zu Schadensersatzzahlungen verklagt. Andere Forderungen der Kläger wurden abgewiesen.

Darf Meta mit den Daten Dritter personalisierte Werbung schalten? Diese Frage war am Montag vor dem Landgericht Paderborn Bestandteil einer Reihe von Prozessen. Neun Kläger hatten gegen den US-Konzern geklagt.

Dabei forderten sie unter anderem Schadensersatz, Unterlassung der Weitergabe von Daten sowie die Daten-Löschung und darüber hinaus noch anderes.

Gericht entscheidet nur zum Teil für die Kläger

Die Richter am Landgericht Paderborn haben entschieden, dass in sechs der neun Fälle der US-Konzern einen Schadensersatz an die Kläger zu zahlen hat. Laut einer Gerichtssprecherin liegt der zwischen 100 und 250 Euro.

Mit den anderen Forderungen seien die sechs Kläger aber größtenteils gescheitert. Sowie drei weitere Kläger, die nur eine Datenauskunft wollten. Laut der Sprecherin seien die Anträge dem Gericht entweder zu weitreichend, unbegründet oder sogar unzulässig gewesen.

Landgericht Paderborn entscheidet über Klagen gegen Meta

WDR Studios NRW 20.01.2025 00:46 Min. Verfügbar bis 20.01.2027 WDR Online


Tool speichert Daten auf Webseiten von Drittanbietern

Die Kläger haben wegen folgendem Vorgang gegen den Meta geklagt: Der Mutterkonzern von Facebook und Instagram stellt Firmen - zum Beispiel einem Textilhersteller - ein Tool zur Verfügung das alle Interessen, Vorlieben und Klicks von Kunden speichert.

Die Daten nutzt Meta wiederum, um damit beispielsweise auf seinen Plattformen dem User personalisierte Werbung - also vielleicht eine Anzeige seines Lieblingstshirts - zu zeigen.

Die Berliner Kanzlei Baumeister Rosing, die die Kläger in Paderborn vertritt, sagt: Meta darf genau das nicht tun. Sie argumentierte unter anderem mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2023. Demnach ist die Weitergabe von persönlichen Daten nicht zulässig. Sie forderte für die Kläger einen Schadensersatz von 5000 Euro.

Kläger tragen Großteil der Prozesskosten

Da die Kläger größtenteils mit ihren Forderungen gescheitert sind, so die Sprecherin, müssen sie einen Großteil der Prozesskosten tragen.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Paderborn