Verwaltungsgericht Arnsberg

Klage gegen Stadt Lüdenscheid wegen Aufwandsentschädigung abgewiesen

Stand: 04.02.2025, 12:28 Uhr

Ein Stadtrats-Mitglied der NPD hatte die Stadt Lüdenscheid verklagt. Die wollte ihm keine Aufwandsentschädigungen für Ratssitzungen zahlen. Wegen der Maskenpflicht zu Coronazeiten hatte er daran nicht teilgenommen. Mit seiner Klage ist er heute vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert.

Von Heinz KrischerHeinz Krischer

Stephan Haase lehnte damals wie heute Masketragen als Coronaschutzmaßnahme ab. Er kandidierte 2020 für die rechtsextreme NPD als Bürgermeisterkandidat in Lüdenscheid. Seine erste Amtshandlung sollte sein, die Maskenpflicht aufzuheben, verkündete er im Wahlkampf.

Er wurde zwar in den Stadtrat gewählt, aber nicht als Bürgermeister, und deshalb galt im Januar 2021 Maskenpflicht bei Ratssitzungen. Weil der NPD-Mann das ablehnte, wurde ihm der Zutritt zur Sitzung verwehrt. Stattdessen könne er mithilfe eines iPads, das die Stadt ihm stellen wollte, an den Sitzungen teilnehmen.

NPD-Mann nahm nicht an Sitzungen teil

Klage gegen Stadt Lüdenscheid wegen Aufwandsentschädigung abgewi

WDR Studios NRW 04.02.2025 00:42 Min. Verfügbar bis 04.02.2027 WDR Online


Doch Stephan Haase holte das Ipad nicht im Rathaus ab - "dann hätte ich ja wieder eine Maske aufsetzen müssen", und er nahm auch nicht persönlich an den Sitzungen teil.

Zeitungsartikel

Flyer von Stephan Haase

Neun Monate wartete die Stadt ab, zahlte in dieser Zeit rund 2770 Euro Aufwandsentschädigung an den Ratspolitiker, obwohl er nicht in den Sitzungen war. Dann strich ihm die Lüdenscheider Stadtverwaltung die Aufwandsentschädigungen, weil sich der NPD-Mann auch nicht online an der Rats-Arbeit beteiligt habe.

Ratsmitglied wollte sogar noch mehr Geld

Die gezahlten 2770 Euro forderte die Stadt zurück. Dagegen wehrte sich der Politiker jetzt vor Gericht - und er wollte sogar noch mehr: Auch die Gelder, die ihm darüber hinaus bis März 2023 aus seiner Sicht dennoch zugestanden hätten. Obwohl er auch da nicht in den Sitzungen war. Weitere rund 5300 Euro.

Seine Begründung: Ihm sei ja der Zutritt verwehrt worden, deshalb habe er gar nicht an den Sitzungen teilnehmen können.

Urteil: Aufwandsentschädigung zurückzahlen

Jetzt muss er knapp 2.800 Euro Aufwandsentschädigung an die Stadt Lüdenscheid zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Schon früher Streit um Aufwandsentschädigung

Schon in früheren Jahren hatte er Streit mit der Lüdenscheider Stadtverwaltung. Damals hatte er, wie er angab, aus beruflichen Gründen monatelang nicht an den Sitzungen teilnehmen können.

Damals gab es eine Abmahnung der Stadt: Nur wer an den Sitzungen teilnehme, bekomme auch die Aufwandsentschädigung dafür, teilte man Stephan Haase mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Arnsberg
  • Stadt Lüdenscheid
  • Stephan Haase
  • Reporter vor Ort