Die Taten, die dem Priester vorgeworfen werden, sind inzwischen verjährt. Er soll 1984 in einem Jugendlager der Pfarrei Kirchhellen St. Johannes der Täufer eine Person sexuell missbraucht haben. Die hatte sich im Dezember vergangenen Jahres bei der zuständigen Interventionsstelle des Bistums Münster gemeldet.
Verbot von seelsorgerischen und priesterlichen Tätigkeiten

Bischof Felix Genn
Eine strafrechtliche Ermittlung wird es aufgrund der überschrittenen Verjährungsfristen nicht mehr geben. Aber das Bistum hat nach eigener Aussage bereits mit der kirchenrechtlichen Ermittlung begonnen. Bereits Ende Januar hatte der inzwischen emeritierte Bischof Felix Genn dem Beschuldigten alle seelsorgerischen und priesterlichen Tätigkeiten verboten.
Dauer der Voruntersuchung ist unklar
Wie lange die Voruntersuchung dauern wird, ist zum jetzigen Stand unklar, ebenso wie das Ausmaß einer möglichen kirchenrechtlichen Sanktion. Diese sind auch dann möglich, wenn die vorgeworfenen Taten strafrechtlich verjährt sind.
Disziplinarordnung regelt Verfahren für derartige Fälle
Grundlage für ein geregeltes Verfahren in derartigen Fällen ist eine Disziplinarordnung, die Bischof Genn Anfang März erlassen hat. Demnach sind Vergehen von Klerikern auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle möglich. Bischof Genn habe damit ein Versprechen gegenüber Betroffenen sexualisierter Gewalt eingelöst. Das Bistum Münster ist weltweit das erste, das sich an dieses Verfahren gebunden hat.
Pfarrer in Münster und Arbeit als Gefängnisseelsorger
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den ehemaligen Priester meldeten sich fünf weitere Personen. Der Beschuldigte war 1984 zum Diakon und 1985 zum Priester geweiht worden. 1993 wurde er Pfarrer in Münster, später arbeitete er in der Gefängnisseelsorge in der JVA Geldern-Pont.
Quellen:
- Bistum Münster
- Staatsanwaltschaft Münster