Mehrere Personen an einem Pult

Leiche in Gefriertruhe in Verl: Auch Verurteilung wegen Mordes möglich

Stand: 20.03.2025, 15:00 Uhr

Im Prozess um eine Leiche in einer Gefriertruhe in Verl muss der Angeklagte auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen. Darauf hat der Vorsitzende Richter zum Prozessauftakt am Landgericht Bielefeld hingewiesen. 

Von Portrait von Oliver KöhlerOliver Köhler (Bielefeld)

Seit Donnerstag läuft der Prozess gegen den 40-jährigen Tatverdächtigen. Er soll einen Bekannten getötet und dessen Leiche anschließend zerstückelt und eingefroren haben.

Der 40-Jährige sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Im November 2023 soll er einen 62-jährigen Zechkumpanen erschlagen haben.

Um nicht entdeckt zu werden, soll er den Leichnam zerteilt und die Einzelteile in einer Gefriertruhe in seiner Wohnung in Verl gelagert haben. Das Opfer galt seitdem als vermisst.

Tat durch Zufall aufgeflogen

In einem Haus in Verl wird eine Leiche gefunden

In diesem Haus in Verl geschah die Tat

Ein Zeuge hörte knapp ein Jahr nach der Tat zufällig ein Gespräch mit. Darin soll sich der Angeklagte am Busbahnhof in Verl mit einer anderen Person über die Leiche in seiner Gefriertruhe unterhalten haben. Der Zeuge rief die Polizei und die durchsuchte die Wohnung des 40-jährigen mutmaßlichen Täters.

Alle Leichenteile vorhanden

Die eingefrorenen Leichenteile wurden zunächst in der Gerichtsmedizin aufgetaut. Dann rekonstruierten die Experten den Körper, indem sie alle Teile wieder zusammensetzten. Es fehlte nichts.

Als Todesursache stellten sie ein schweres Schädelhirntrauma fest. Der Kopf wies mehrere Brüche durch stumpfe Gewalt auf.

Das Verbrechen hat sich offensichtlich in der so genannten Trinkerszene abgespielt. Der mutmaßliche Täter und das Opfer sollen regelmäßig gemeinsam Alkohol in größeren Mengen konsumiert haben.

Schriftliches Geständnis

Zum Auftakt des Prozesses machte der Angeklagte zwar keine Angaben, dafür hatte er sich bereits im Vorfeld schriftlich gegenüber einem Psychiater geäußert. Der Vorsitzende Richter zitierte aus einem Brief.

Demnach räumt der Angeklagte die Tat ein: "Als ich ihn (den Zechkumpanen, Anm. d.R.) auf den Boden geschlagen habe, hat er noch gelebt. Ich habe jedoch an die Konsequenzen gedacht und ihn mit der Fahrradbatterie totgeschlagen."

Lebenslange Haft möglich

Nach dem Verlesen des Briefes gaben die Richter einen rechtlichen Hinweis an die Verfahrensbeteiligten. Denn statt - wie angeklagt - wegen Totschlags kommt für sie nun auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht.

Das Zerlegen und Einfrieren des Leichnams könne auch zur Verdeckung der Tat gewertet werden. Damit sei ein Mordmerkmal erfüllt. Bei einem entsprechenden Urteil würde dies, die Schuldfähigkeit vorausgesetzt, automatisch eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen.

Motiv weiter unklar

Zum möglichen Tatmotiv wurde nichts weiter bekannt. Martin Rother, der Verteidiger des Angeklagten, sagte dem WDR: "Möglicherweise ist es zu einem Angriff oder einer Beleidigung seitens des Opfers gegenüber meinem Mandanten gekommen." Die Erinnerungslücken seines Mandanten seien aber zu groß.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich aus der Trinkerszene. Sie hatten sich am Tatabend am Busbahnhof in Verl getroffen und dann in der Wohnung des Angeklagten weiter getrunken.

Leiche in Gefriertruhe in Verl: Prozess beginnt am Landgericht Bielefeld

WDR Studios NRW 20.03.2025 00:41 Min. Verfügbar bis 20.03.2027 WDR Online


Unsere Quellen:

  • Landgericht Bielefeld
  • Gespräch mit Verteidiger