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Martin Mosebach: Artikel 5 - Meinungsfreiheit

Stand: 03.05.2019, 12:00 Uhr

Freiheit sei zuerst und zuletzt nur im Denken erlebbar, sagt der Schriftsteller Martin Mosebach in seinem Essay auf WDR 3. Trotzdem will Artikel 5 aber auch "die Äußerung der Gedanken mit einer Freiheitsgarantie ausstatten".

Martin Mosebach: Artikel 5 - Meinungsfreiheit


"Die Gedanken sind frei" beginnt ein schönes altes Volkslied, das populär wurde, als nach dem Sieg über Napoleon in Preußen, Österreich und Russland strenge Regime darüber wachten, dass in Literatur, Theater, Universität und Presse keine revolutionären oder nationalistischen Gedanken verbreitet wurden. Die Freiheit des Denkens ist der Kern der Freiheit eines Menschen – wenn man von seiner Freiheit spricht, dann ist es zuallererst die Freiheit im Denken, an der sich der große abstrakte Begriff bewähren muss.

"Erlebbar ist Freiheit zuerst und zuletzt nur im Denken"

Denn im Leben des Einzelnen gibt es viel zu viele durchaus alltägliche Hindernisse physischer, ökonomischer, psychologischer und gesellschaftlicher Art, die Freiheit einschränken oder sogar ausschließen, da müssen die Maßnahmen der Politik welchen Systems auch immer noch gar nicht bemüht werden. Erlebbar ist Freiheit zuerst und zuletzt nur im Denken, alle anderen Akte des Lebens sind auf die eine oder andere Weise bedingt. Man erkennt hier ein Problem neuzeitlicher Verfassungssprache, die in der Absicht, eine Zivilreligion zu stiften, philosophische und theologische Kategorien wie Freiheit, Gerechtigkeit und Würde in konkrete Rechtsbegriffe umwandeln möchte.

"Ein freier Gedanke kann sehr einsam machen"

Die Gedankenfreiheit scheint sich solcher Verrechtlichung zu entziehen: der Mensch hat sie oder er hat sie eben nicht, kein Richterspruch und keine parlamentarische Mehrheit vermag sie ihm zu gewähren. Man könnte sagen, Gedankenfreiheit ist eine Charaktereigenschaft, sie findet in einem Raum statt, den weder ein diktatorischer Einzelwille, noch eine demokratische Mehrheit zu durchdringen vermögen.

Sie vermag sich der rabiatesten Erziehung und der schärfsten polizeilichen Kontrolle zu widersetzen, und zugleich werden es niemals viele sein, die sich diese Freiheit in einem langen Leben bewahren können. Keine vollmundige Freiheitsrhetorik vermag davon abzulenken, dass der freie Gedanke mit Gefahren für denjenigen verbunden ist, der ihn zu denken vermag. Ein freier Gedanke kann sehr einsam machen; solche Einsamkeit will ausgehalten sein.

Unbeschränkte Meinungsäußerung und die Sicherheit des Staates

Nun will Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes aber auch die Äußerung der Gedanken mit einer Freiheitsgarantie ausstatten. Die Freiheit der öffentlichen Rede ist das Abzeichen aller Verfassungen, die sich in der einen oder anderen Weise von der Deklaration der Menschenrechte und den Verfassungen der amerikanischen und französischen Revolution ableiten. Politische Freiheit und Meinungsfreiheit sind geradezu deckungsgleiche Begriffe. Und zugleich hat man in den Staaten mit diesen Verfassungen erkannt, dass eine unbeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung in den verschiedensten Hinsichten der Sicherheit des Staates und dem gesellschaftlichen Frieden abträglich sein kann.

"Freiheit, die beschränkt wird, ist keine Freiheit"

Ein Abweichen vom Mehrheitskonsensus wird dann als bedrohlich empfunden, und mag es für die Stabilität des Ganzen sogar auch sein. Wissenschaftliche Forschung, die aufgrund ihrer Ergebnisse das alte politisch nützliche Empfundene in Frage stellen will, Journalisten, die in einer heiklen Situation Öl ins Feuer gießen, Politiker, die die verfassungsmäßige Ordnung anfechten, können das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie es Artikel 5 des Grundgesetzes garantieren will, als idealistischen Leichtsinn erscheinen lassen. Beispiele hierfür fallen jedem ein, sie müssen nicht ausgebreitet werden, denn es geht ums Grundsätzliche – wenn in solchen Fällen die Freiheit der Meinungsäußerung gesetzlich beschränkt wird, dann handelt es sich eben nicht mehr um Freiheit, denn Freiheit, die beschränkt wird, ist keine Freiheit.

Aushöhlung der Rechtsbegriffe

Wenn es heißt: "Eine Zensur findet nicht statt", und sie findet mit dem Willen des Gesetzgebers dann eben doch statt, dann wird eine große, durchaus Enthusiasmus erregende Formel leer. Und nichts ist gefährlicher für das Rechtsbewusstsein eines Volkes, als wenn es erlebt, dass seine Rechtsbegriffe ausgehöhlt werden, wenn sich die Einsicht verbreitet: "So, wie das da geschrieben steht, ist das alles nicht gemeint."

Eine solche Enttäuschung hängt mit dem schon erwähnten Geburtsschaden der auf den Revolutionen beruhenden Verfassungen zusammen, ihrer Verquickung von Philosophie mit dem praktischen Recht. England stellt mit seiner ungeschriebenen Verfassung das glücklichere Gegenbeispiel dar. Am Freiheitsbewusstsein und Freiheitsbedürfnis der Engländer sind keine Zweifel erlaubt. Aber ihr Verzicht auf die großen philosophisch begründeten Definitionen erlaubt ein pragmatisches Vorgehen, ohne dabei feierliche Deklarationen Lügen strafen zu müssen. Das ist ein Geschenk der Geschichte. Die Kontinentaleuropäer können sie darum beneiden, ohne davon träumen zu dürfen, sie nachzuahmen.