Catcalling

Anzügliche Sprüche & Gesten: Unter Strafe stellen?

Hinterherpfeifen, sexuelle Sprüche oder anzügliche Gesten auf offener Straße: Das steht bisher nicht unter Strafe, Niedersachsen will das am liebsten bundesweit ändern. Brauchen wir Gesetze gegen übergriffige Kommentare? Diskutieren Sie mit Özge İnan und Anja Backhaus im WDR 5 Tagesgespräch!

Nach dem Willen von Niedersachsens Landesregierung sollen verbale sexuelle Übergriffe und Gesten im öffentlichen Raum künftig deutschlandweit strafbar sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Kabinett in den Bundesrat einbringen. Mit dem Entwurf solle verbale und nonverbale sexuelle Belästigung als neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Ziel sei es, insbesondere Frauen und Mädchen künftig besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Rufen, Reden, Pfeifen oder Gestikulieren in der Öffentlichkeit stellt eine Form der verbalen oder nonverbalen Belästigung dar – die bisher juristisch so nicht greifbar ist. Es gilt nicht als Ordnungswidrigkeit, geschweige denn Straftat.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: "Viel zu viele Mädchen und Frauen müssen bislang erleben, dass Männer sie mit Worten oder Gesten zum bloßen Sexualobjekt degradieren. Solche Belästigungen sind nicht harmlos – und schon gar kein Kompliment. Damit muss endlich Schluss sein." Dabei solle niemand für einen verunglückten Flirtversuch bestraft werden. Aber genauso habe niemand das Recht, Frauen und Mädchen ungefragt mitzuteilen, dass er sie nur als Objekte seiner sexuellen Phantasien ansieht. "Ich habe deshalb absolut kein Verständnis, wenn zum Beispiel erwachsene Männer minderjährige Mädchen lautstark und in obszöner Weise zu sexuellen Handlungen auffordern."

Teilen Sie die Einschätzung, dass eine Strafe für anzügliche Sprüche und Gesten überfällig ist? Können wir solche Übergriffe auch ohne den Gesetzgeber regeln? Haben Sie eine solche Situation schon einmal selbst erlebt? Wie haben Sie reagiert? Gebietet es schon der Kinder- und Jugendschutz, dass hier eine Strafbarkeit eingeführt wird? Wie finden wir die Grenze zwischen der plumpen Anmache und der erheblichen Belästigung? Wird die Strafbarkeit unser Miteinander im öffentlichen Raum erleichtern?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Gast: Özge İnan, freie Journalistin und Juristin

Redaktion: Willi Schlichting und Gundi Große

Anzügliche Sprüche & Gesten: Unter Strafe stellen?

WDR 5 Tagesgespräch 24.10.2024 45:50 Min. Verfügbar bis 24.10.2025 WDR 5


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