Eingang zum Bundeskartellamt mit Amtsschild / 2007

2. Januar 1958 - Das Bundeskartellamt nimmt die Arbeit auf

Stand: 02.01.2018, 00:00 Uhr

Im Potsdamer Abkommen beschließen die alliierten Siegermächte 1945, alle von den Nazis gebildeten Industriemonopole und Zwangskartelle zu zerschlagen. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland geht Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard (CDU) die Aufgabe an, ein "Grundgesetz der Wirtschaft" zu erarbeiten.

Es soll die Bildung von Unternehmenskartellen und Oligopolen verhindern - ebenso wie einen Missbrauch von Marktmacht wie etwa Preisabsprachen. Ziel ist ein ungehinderter Wettbewerb zugunsten der gesamten Volkswirtschaft.

Bundeskartellamt nimmt Arbeit auf (am 02.01.1958)

WDR 2 Stichtag 02.01.2018 04:14 Min. Verfügbar bis 31.12.2027 WDR 2


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Industrielobby verwässert Kartellrecht

Acht Jahre kämpft der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gegen das von Erhard geplante Gesetz. "Freier Wettbewerb ruiniert das freie Unternehmertum", wettert BDI-Präsident Fritz Berg. Kartelle seien "eines von vielen Instrumenten, die zur Erhaltung und Förderung einer gesunden Marktwirtschaft unerlässlich" seien.

In stark verwässerter Form verabschiedet der Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Einen Tag nach Inkrafttreten nimmt das Bundeskartellamt am 2. Januar 1958 als zuständige Wettbewerbsbehörde mit 35 Beamten in Berlin die Arbeit auf.

Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard

Erster Wirtschaftsminister der Bundesrepublik: Ludwig Erhard

So hart wie von Erhard eigentlich geplant kann die Behörde nicht gegen Verstöße vorgehen. Sie erhält zwar weitgehende Ermittlungsbefugnisse, Strafverfahren mit Haftandrohung kann sie aber nicht einleiten. Kartellbildung ist kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Fusionen per Ministererlaubnis möglich

Im Zuge des Berlin/Bonn-Gesetzes übersiedelt das Bundeskartellamt 1999 an den Rhein. An Arbeit mangelt es den Bonner Wettbewerbshütern nicht, sodass die Zahl der Beschäftigten stetig steigt. Aktuell spüren knapp 350 Mitarbeiter illegalen Kartellen nach oder prüfen bei geplanten Konzernfusionen, ob sie zu marktbeherrschenden Positionen führen können.

Allein 2014 haben die Kartellwächter mehr als eine Milliarde Euro Bußgelder verhängt. Übeltäter waren Unternehmen der Bier-, Zucker- und Wurstbranche. Doch bei Fusionen hat die Politik das letzte Wort - wie im Fall der untersagten Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka. Per Ministererlaubnis hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) der Elefantenhochzeit zugestimmt.

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