Frank Yazdani, Besitzer eines Geschäfts in Stuttgart, mit einer mobilen Abhöranlage

16. Januar 1998 - Bundestag beschließt Großen Lauschangriff

Stand: 16.01.2018, 00:00 Uhr

Darf die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung heimlich Wohnungen abhören? Diese Frage sorgt in den 1990er Jahren für Diskussionen. Der sogenannte Große Lauschangriff ist umstritten. Um die Organisierte Kriminalität einzudämmen, sei es dringend erforderlich, die privaten Räume potenzieller Waffen- oder Drogenhändler abzuhören - argumentieren Befürworter.

Gegner kritisieren hingegen, dass durch den Großen Lauschangriff das Interesse der Sicherheitsbehörden höher gewichtet werde als die Privatsphäre der Bürger. Die geplante Änderung des Grundgesetzartikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) stößt auch beim Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob auf starke Bedenken.

Bundestag beschließt Großen Lauschangriff (am 16.01.1998)

WDR 2 Stichtag 16.01.2018 04:13 Min. Verfügbar bis 14.01.2028 WDR 2


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Rücktritt der Bundesjustizministerin

Die Fronten verlaufen teilweise quer durch die Parteien: Nach dem positiven Mitgliederentscheid der FDP zum Großen Lauschangriff Ende 1995 tritt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vom Amt der Bundesministerin der Justiz zurück.

"Es ging ja auch wirklich um den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, und es musste sogar das Grundgesetz geändert werden - also das war schon sehr tief gehend", erinnert sich die ehemalige Ministerin.

Ärzte und Journalisten laufen Sturm

Trotz aller Bedenken beschließt der Bundestag am 16. Januar 1998 mit knapper Zwei-Drittel-Mehrheit die akustische Wohnraumüberwachung. Insbesondere die Vertreter von Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht wie Ärzte und Journalisten laufen Sturm gegen die staatliche Lizenz zum Lauschen.

Eine erste Einschränkung erfolgt durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Journalisten und Ärzte wie auch Anwälte, Hebammen, Steuerbevollmächtigte und Apotheker bleiben von möglichen Abhörmaßnahmen ausgenommen.

In Teilen verfassungswidrig

Im März 2004 hat eine Klage der FDP-Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch weitere Folgen. "Die auf dem Prüfstand stehenden Vorschriften stehen nicht in vollem Umfang im Einklang mit der Verfassung", erläutert Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter entschärfen den Lauschangriff erheblich. Gespräche mit Familienangehörigen und engsten Vertrauten dürfen seitdem nicht mehr abgehört werden. Zudem ist das Lauschen nur bei schweren Delikten zulässig.

Mäßige Bilanz

Der Erfolg des Großen Lauschangriffs halte sich in Grenzen, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. "Er hat überhaupt nicht die Bedeutung bekommen, die ja von den Sicherheitsbehörden immer intoniert wurde."

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