Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Stichtag

28. September 1951 - Bundesverfassungsgericht nimmt Arbeit auf

Der erste Bundespräsident als Staatsoberhaupt ist bereits gewählt. Ebenso existieren die Verfassungsorgane Bundeskanzler, Bundestag und Bundesrat. Der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland fehlt nur noch das oberste Gericht, das vom Grundgesetz vorgesehen ist. Am 28. September 1951 ist es so weit: In Karlsruhe wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) feierlich eröffnet. "Wir hatten nun bei uns in Deutschland den mit deutschem Pathos verbrämten und mit primitivem Machtsadismus vollkommen realisierten totalitären Staat", sagt Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) in seiner Eröffnungsrede über die Zeit der Nazi-Herrschaft. Mit dem Grundgesetz sei deshalb erneut "das Bekenntnis zu Menschenrecht und Menschenwürde" abgelegt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, diese Grundrechte und die Verfassung zu schützen. SPD-Politiker Carlo Schmid prägte im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz ausgearbeitet hatte, ein Synonym für das höchste deutsche Gericht: "Es ist der eigentliche Hüter der Verfassung." Das BVG ist nicht nur Schlichter bei allen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder den Organen des Staates. Es ist auch Ansprechpartner für jeden, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.

Die Unabhängigkeit bewahren

In den folgenden 60 Jahren müssen die Verfassungsrichter fast 190.000 Verfassungsbeschwerden bearbeiten und knapp 4.000 Gesetze auf ihre Verfassungstauglichkeit prüfen. Zudem sind rund 3.000 Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu schlichten.

Aber auch um die eigene, vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit muss sich das Bundesverfassungsgericht von Anfang an kümmern. Immer wieder versucht vor allem die Bundesregierung, dessen Macht einzuschränken. Den Anfang macht Thomas Dehler (FDP), der Anfang der 1950er Jahre verkündet, er als Bundesjustizminister habe die Entscheidungen des BVG zu überwachen. Dehler muss sich daraufhin vom Präsidenten des Verfassungsgerichts öffentlich belehren lassen. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit des BVG wächst weiter, als 1961 selbst Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) von Karlsruhe gestoppt wird. Er hatte verfassungswidrig versucht, ein Regierungsfernsehen zu etablieren.

Nicht politische Kämpfe entscheiden

"Kontrolle der Macht ist notwendig selber Macht", sagt später einer der Verfassungsrichter. Das BVG verweist mit seiner Macht nicht nur die Politik in ihre Grenzen, sondern schafft auch neues Rechtsverständnis oder korrigiert Missstände. Dabei urteilen die Richter allerdings immer vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Weltbilder und des Zeitgeistes. So wird der in der Kaiserzeit entstandene - und 1994 abgeschaffte - "Schwulen-Paragraf", der Homosexualität unter Strafe stellte und von den Nazis verschärft wurde, vom BVG in den 1950er Jahren bestätigt. Später zeigt sich das Gericht hingegen fortschrittlich und entscheidet zum Beispiel gegen die Ungleichbehandlung von Frau und Mann oder untersagt 1983 die geplante Volkszählung.

Dennoch mache das Bundesverfassungsgericht keine Politik, sagt der erste BVG-Präsident, Hermann Höpker-Aschoff, 1951 bei der Eröffnungsfeier: "Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, in den politischen Kämpfen zu entscheiden." Sondern es gehe darum, darüber zu wachen, dass in solchen Kämpfen das Grundgesetz beachtet werde.

Stand: 28.09.2011

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