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Stichtag

21. März 1961 - Personenbeförderungsgesetz verabschiedet

2009 sieht die Deutsche Bahn ihre gesetzlich geschützte Monopolstellung in Gefahr. Drei Studenten aus Friedrichshafen haben nach dem Vorbild der Mitfahrzentralen mit "DeinBus" ein Unternehmen gegründet, dass den von der Bahn betriebenen Omnibuslinien im Langstreckenverkehr Konkurrenz zu machen droht. Wenn sich im Internet mindestens zehn Personen melden, bieten die Studenten die Strecke Frankfurt-Köln für unschlagbare zwölf Euro an.

Die Deutsche Bahn zieht vor Gericht – und beruft sich bei ihrer Klage auf das 50 Jahre alte Personenbeförderungsgesetz. Demnach ist die Genehmigung eines neuen Busanbieters "zu versagen, wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die verhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen". 2010 gewinnen die Studenten: Bereits der geringere Fahrpreis, urteilen die Richter, stellt eine solche "Verbesserung der Verkehrsbedienung" dar.

Zum Schutz der deutschen Eisenbahn

Seinen Ursprung hat das Personenbeförderungsgesetz in den dreißiger Jahren. Im deutschen Reich soll es die zentrale Stellung der militärisch und für die Staatsfinanzen wichtigen Eisenbahn gegenüber dem aufkommenden Personenverkehr auf deutschen Straßen sichern helfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg verliert die Bahn zugunsten von Bussen, Straßenbahnen, Taxis und Privatwagen zumindest im Nahverkehr zunehmend an Bedeutung. Eine Neuregelung der kommerziellen Personenbeförderung tut dringend Not.

Am 21. März 1961 wird deshalb das Personenbeförderungsgesetz verkündet. Es legt fest, auf welche Weise Staat, Land und Kommunen im öffentlichen und privaten Personennah- und fernverkehr mitmischen dürfen. Politisch geregelt werden demnach unter anderem die Beförderungsdichte von Bus- und Straßenbahnlinien, die Voraussetzungen für Taxikonzessionen oder die generelle Mitnahmepflicht von Passagieren. Ausdrücklich ausgeschlossen sind spontane Krankentransporte und die Arbeit der Mitfahrzentralen: Sie sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1963 kein Linien-, sondern "Gelegenheitsverkehr".

"Daseinsvorsorge" als Zauberwort

Im Personenbeförderungsgesetz ist auch festgelegt, dass Kommunen Tarife für Busse und Taxen bestimmen können – und dass Buslinien grundsätzlich im Paket vergeben werden. So soll verhindert werden, dass Unternehmer nur besonders lukrative Strecken befahren.

"Daseinsvorsorge" heißt hier das Zauberwort: Wo Passagiere sind, soll öffentlicher Nahverkehr vorhanden sein – selbst auf dem Land, bis spät in den Abend oder am Wochenende.

Stand: 21.03.2011

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