Organisation und Tätigkeit des WDR sind durch das WDR-Gesetz geregelt. Danach ist der Rundfunkrat eines von drei Organen – neben dem Verwaltungsrat und dem Intendanten. Letzterer führt das operative Geschäft des Senders und ist für das Programm verantwortlich. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten.
Der Rundfunkrat vertritt als Aufsicht im WDR die Interessen der Allgemeinheit. Ziel ist es, die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Senders einzubringen. Dafür setzen sich im 13. WDR-Rundfunkrat, der seine Arbeit am 1. Dezember 2021 aufgenommen hat, 55 ehrenamtliche Mitglieder ein. Sie sind gemäß WDR-Gesetz von gesellschaftlichen Gruppen und vom Landtag NRW entsandt.
Wie die Zusammensetzung sind auch die Aufgaben des Rundfunkrats durch das WDR-Gesetz genau geregelt. Das Gremium berät über alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen des WDR. Zudem ist das Gremium traditionell medienpolitisch sehr engagiert. So begleitete der Rundfunkrat bereits zahlreiche Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene und setzte sich stets für Rahmenbedingungen ein, die es dem WDR ermöglichen, seinen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und eine hohe Programmqualität zu sichern.
Dabei ist Kernbotschaft des Rundfunkrats:
Für den Intendanten sind die Beschlüsse des Rundfunkrats bindend. Er und die Geschäftsleitung des WDR sind regelmäßig dabei, wenn der Rundfunkrat im Schnitt einmal monatlich zu seinen Sitzungen zusammenkommt. Wichtige Themen lässt das Gremium durch spezialisierte Ausschüsse vorbereiten – solche Fachgremien gibt es für Programm, für Haushalt und Finanzen sowie für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung. Daneben bildet der Rundfunkrat Arbeitsgruppen zu bestimmten Themenschwerpunkten.