1. Rundfunkrat diskutiert Reformpläne der Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der WDR-Rundfunkrat diskutierte erneut die medienpolitischen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Dezember 2024. Nach ausführlicher Beratung stellte das Gremium fest, dass die Reformbeschlüsse der MPK den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich langfristig stärken, der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes gerecht werden und gesellschaftliche Interessen wahren. Zu einzelnen Maßnahmen des Reformstaatsvertrages äußert sich der Rundfunkrat in einem Beschluss der hier abrufbar ist. Der Rundfunkrat erwartet, dass der Systemwechsel bei der künftigen Festsetzung des Rundfunkbeitrags zum so genannten „Widerspruchsmodell“ eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt und die Rolle der unabhängigen KEF stärkt. Der Rundfunkrat fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, den zur Umsetzung erforderlichen Reformstaatsvertrag zügig auf den Weg zu bringen, damit der Landtag den Staatsvertrag ratifizieren kann.
Die Bundesländer wollen einer Beitragserhöhung in den kommenden zwei Jahren nicht zustimmen und stellen sich damit gegen die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. ARD und ZDF haben deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die Sender sehen sich in ihrem Recht auf eine bedarfsgerechte Finanzierung verletzt. Weitere Informationen dazu im Newsletter vom 20. Dezember 2024. Der Rundfunkrat kritisiert diese Entscheidung der Ministerpräsidenten weiterhin. Das Gremium hatte gegenüber den medienpolitischen Verantwortlichen der Länder bereits im April 2024 angemahnt, dass der KEF-Empfehlung die verfassungsrechtlich gebotene, politische Umsetzung folgen muss. Mehr dazu in der Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats zum KEF-Bericht.
2. Programmbeschwerde zu Carolin Kebekus-Sendung „#KINDERstören“ abgelehnt
Der Rundfunkrat konnte in der vorliegenden Beschwerde keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Der Beschwerdeführer bezieht sich mit seiner Kritik auf die Sendung „Die Carolin Kebekus Show – #KINDERstören – Carolin Kebekus gibt Kindern das Kommando“ vom 18. August 2024. Mit der viertelstündigen Sondersendung sollte allgemein auf Kinderrechte aufmerksam gemacht werden. Die ARD hat die Sendung hierfür um 20:15 Uhr in ihrem Fernsehprogramm „Das Erste“ ohne Vorankündigung ausgestrahlt. Der eigentlich für den Sendeplatz nach der Tagesschau angekündigte Tatort verzögerte sich hierdurch um 15 Minuten. Der Zuschauer kritisiert, dass das Publikum durch die unangekündigte Sendung überrascht und mit einer „aktivistischen Politpropagandashow“ überrumpelt worden sei. Außerdem bemängelt er, dass die von Carolin Kebekus in der Sendung erhobene Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht ausreichend vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz von Kinderrechten eingeordnet worden sei. Auch die Aussage Kebekus‘ „Brauner Mist. Das gilt es zu verhindern“, in Bezug auf zunehmende rechtspopulistische Einstellungen bei Jugendlichen, stehe uneingeordnet im Raum.
Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, fasste die Beratungen des Programmausschusses zusammen: Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder hielt die Themensetzung für gelungen und kam zu der Einschätzung, dass das Überraschungsmoment wichtig gewesen sei, um mit dem gesellschaftlich relevanten Thema Kinderrechte möglichst viele Zuschauerinnen und Zuschauer zu erreichen. Entgegen dem Vorwurf der Propaganda bzw. einer politischen Motivation habe der Beitrag gerade zu einem offenen Meinungsaustausch anregen wollen. Die Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei auch ohne weitere Einordnung des rechtlichen Hintergrunds nicht zu beanstanden. So auch die Aussage von Kebekus „Brauner Mist. Das gilt es zu verhindern.“ hinsichtlich zunehmenden rechtspopulistischen Einstellungen bei Jugendlichen. Beides sei als eine zulässige Meinungsäußerung einzuordnen. Einzelne Mitglieder bewerteten die Aktion indes als belehrend – einer Ausgewogenheit der unterschiedlichen Meinungen zum Thema Kinderrechte habe man hier nicht gerecht werden können.
3. Erster Compliance-Bericht für den Rundfunkrat
Im vergangenen Jahr haben der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat eine neue Compliance-Richtlinie für ihre Gremien verabschiedet. Diese sieht unter anderem einen jährlichen anonymisierten Bericht über die Anzahl der gemeldeten Fälle von möglichen Interessenkollisionen im Rundfunkrat vor. Der Vorsitzende Rolf Zurbrüggen berichtete über zwei Meldungen, die von den Betroffenen selbst gekommen waren. Nach eingehender Prüfung durch das Präsidium sei jedoch bei beiden Sachverhalten festgestellt worden, dass kein Verstoß vorliege bzw. sich die Betroffenen korrekt verhalten hätten. Der Vorsitzende betonte insbesondere die Bedeutung der Offenlegungspflicht: Auch wenn Mitglieder selbst keinen Interessenkonflikt erkennen, sollten sie Fälle immer offenlegen, um eine unabhängige Prüfung durch das Präsidium zu ermöglichen. Temporäre Interessenkonflikte – wie die inhaltliche Befangenheit bei bestimmten Themen – sind kein generelles Hindernis für die Mitgliedschaft in einem Gremium, können aber dazu führen, dass sich Mitglieder bei bestimmten Themen der Beratung und Abstimmung enthalten müssen.
Ziel der Richtlinie ist es, Interessenkonflikte bei den Mitgliedern des Gremiums frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, Integrität zu fördern und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Damit soll die Unabhängigkeit der Gremienmitglieder gewährleistet und Lobbyismus ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist außerdem der vertrauliche Umgang mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen. Die vollständige Compliance-Richtlinie ist auf der Website des Rundfunkrats unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ abrufbar.
4. Mehrere Programmverträge genehmigt
Auch in den kommenden Jahren kann die ARD-Sportschau die gewohnten Spielzusammenfassungen der Fußballbundesliga der Männer zeigen, ebenso bleiben die Audiokonferenzen im Radio erhalten. Der Rundfunkrat genehmigte einen entsprechenden Vertrag mit der Deutschen Fußballliga DFL für den Zeitraum 2025 bis 2029. Außerdem lagen zwei Serienproduktionen („Ludwig“ und die 7. Staffel von „Die Kanzlei“) und ein Kölner Tatort mit dem Titel „Die letzten Menschen von Köln“ vor. Alle Produktionen, die mehr als zwei Millionen Euro kosten, müssen zuvor vom Rundfunkrat genehmigt werden.
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 20. März 2025 statt. Das Gremium tagt voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.