Können Sie uns die Arbeitsweise des Ausschusses für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung aus Ihrer Sicht skizzieren?
Wie unsere Themenschwerpunkte der ersten Hälfte der Amtsperiode verdeutlichen, berät der Ausschuss unter anderem zu unterschiedlichen Gesetzesvorhaben und beteiligt sich an den öffentlichen Konsultationen im Gesetzgebungsverfahren. Um unsere Arbeitsweise exemplarisch zu beschreiben, greife ich auf ein aktuelles Beispiel zur Novellierung des deutschen Filmfördergesetzes zurück.
Auf der Berlinale 2023 kündigte die Kulturstaatsministerin Claudia Roth einen Acht-Punkte-Plan zur Reform der deutschen Filmförderung an. Bis zur öffentlichen Vorlage einer konkreten Filmfördergesetzesnovelle vergingen weitere zwölf Monate, in denen sich der Ausschuss eingehend mit den vorhandenen Filmfördermöglichkeiten befasst hat.
Auf Basis dieser Erkenntnisse bewerteten wir im April 2024 zunächst den Referentenentwurf zur Gesetzesnovelle vom Februar des Jahres und stellten angedachte neue Förderinstrumente den vorhandenen gegenüber. In die Beratungen eingeflossen sind auch die ARD-Stellungnahme sowie die Sichtweisen der betroffenen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer wie zum Beispiel Produzenten und Kinobetreiber. Im Juni 2024 konnten wir im Ausschuss unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs vom Mai 2024 eine Beschlussempfehlung für den WDR-Rundfunkrat vorbereiten, die nach Beschlussfassung des Plenums veröffentlicht worden ist.
Des Weiteren berät der Ausschuss stellvertretend für den Rundfunkrat – wie bereits erwähnt – verschiedene Berichte des WDR. Zur Vorbereitung gehört das Studium der Berichte und von ergänzenden Informationen wie beispielsweise vorhergehende Berichte, Publikationen Dritter zum Thema und frühere Beschlüsse. In der Sitzung werden die Berichte mit den für die jeweiligen Themen verantwortlichen Mitarbeitern des WDR intensiv und kritisch diskutiert, gelegentlich mit der Bitte um ergänzende Informationen. Die Beratungen münden dann in eine Beschlussempfehlung für den Rundfunkrat mit Erläuterung der Beratungen.
Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung bereitet nicht zuletzt für den WDR-Rundfunkrat medienpolitische Impulse vor, so dass sich dieser mit seiner Stimme in aktuelle Debatten und Entwicklungen einbringen und am öffentlich Diskurs beteiligen kann. Dies ist insofern bedeutsam, als die Stimme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie unserer Gesellschaft unabdingbar ist. Diese Stimme zu schützen und aus Sicht der Vertreter der Allgemeinheit zu stärken ist unser Ziel.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/4 - Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung
- Ausgewählter Teil: Teil 2/4 - Arbeitsweise des Ausschusses
- Teil 3/4 - Digitales WDR-Angebot und dessen Überprüfung
- Teil 4/4 - Zukunftsperspektive des Ausschusses