Miete, Lebensmittel, Lernmaterial: Ein Teil der Studierenden und Schüler wird bei den alltäglichen Kosten vom Staat unterstützt. Seit Jahrzehnten ist die finanzielle Unterstützung als BAföG bekannt - dem Kürzel für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des BAföGs zum Wintersemester 2024/25 geeinigt und möchte sie in der kommenden Woche im Kabinett verabschieden.
Was soll sich ändern?
Die Freibeträge sollen angehoben werden. Das bedeutet, dass mehr Studierende und Schüler Anspruch auf Bafög haben werden. Für Studierende soll es zudem einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne dass die Förderung wegfällt.
Pauschal wird das BAföG zwar nicht erhöht, dafür gibt es eine 1.000 Euro Studienstarthilfe - die soll erhalten, wer Sozialhilfe oder Wohngeld bezieht. Das mache es allerdings wieder komplizierter und erhöhe den Verwaltungsaufwand für die Ämter erneut, bemängelt NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) auf WDR-Anfrage.
Sie schlägt stattdessen vor, allen BAföG-berechtigten Studentinnen und Studenten 1.000 Euro Starthilfe auszuzahlen. Das koste rund 80 Millionen Euro - bei 150 Millionen Euro, die der Bund für die BAföG-Reform vorgesehen habe.
Nach dem Kabinettsbeschluss können die Abgeordneten im Bundestag noch Änderungen vornehmen. Mathias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, hofft darauf: "Wir brauchen nämlich ganz dringend eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale." Anbuhl fordert eine regelmäßige und automatische Erhöhung der Sätze, ähnlich wie bei anderen staatlichen Leistungen.
Für wen gelten die neuen BAföG-Regelungen?
Die Regeln gelten für alle Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben. Dazu zählen unter bestimmten Umständen auch junge Menschen, die ein duales Studium machen. In diesem Fall wird allerdings die Ausbildungsvergütung auf den BAföG-Satz angerechnet.
Die Neuerungen bei den Freibeträgen gelten auch für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BAföG haben.
Verbessert sich durch die Reform tatsächlich etwas?
Trotz der Reform gibt es weiterhin viele Baustellen beim BAföG. So klagen beispielsweise seit Langem viele BAföG-Empfänger über eine schleppende Bearbeitung ihrer Anträge. Viele müssen monatelang auf das Bafög warten und sich in der Zeit teilweise Geld leihen.
Die BAföG-Ämter sind generell überlastet. Dazu kommt die Digitalisierung, bei der es noch Luft nach oben gibt. Zwar können Bafög-Anträge inzwischen über das Online-Portal www.bafoeg-digital.de eingereicht werden. Aber alles, was digital im Amt ankommt, muss ausgedruckt und abgestempelt werden, um dann in einer analogen Akte aufbewahrt zu werden.
"Das dauert zu lange, da kann ich die Studis verstehen", sagt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Sie betont, der Bund habe das BAföG komplett digitalisiert: Jetzt müssten noch die Länder die E-Akte einführen.
Ein Sprecher des NRW-Wissenschaftsministeriums teilte dem WDR mit, dass die E-Akte bislang nicht die gewünschte Beschleunigung bei der Bearbeitung oder zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beigetragen habe. Die Belastung in den Bafög-Ämtern sei immer noch sehr hoch.
"Erstrebenswert wäre eine einheitliche Lösung aller Länder, so dass Studentinnen und Studenten der Studienplatzwechsel über Landesgrenzen hinweg erleichtert wird." Ein solcher Wechsel verursache nämlich bislang einen enormen Verwaltungsaufwand, da die Unterlagen gesammelt an einem Ort vorliegen müssten – digital oder analog – und nicht jeder Standort in jedem Land über die gleiche technische Ausstattung verfüge.
Kritiker finden außerdem, das zu wenige Studierende BAföG bekommen. Laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) haben bundesweit im Jahr 2022 maximal 16,2 Prozent aller Studierenden auf BAföG, staatliche Kredite oder Stipendien zurückgegriffen. In NRW lag dieser Anteil sogar nur bei 15,5 Prozent. "Viele wissen überhaupt nicht, welche Angebote es gibt und wie man diese beantragt", sagte Ulrich Müller vom CHE im Gespräch mit dem WDR.
Unsere Quellen:
- ARD-Hauptstadtstudio
- NRW-Wissenschaftsministerium
- Website Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Website NRW-Schulministerium
Über dieses Thema berichten wir am 28.02.2024 auch im WDR Radio.