Urteil erwartet: Jugendliche töten Obdachlosen Lokalzeit OWL 23.02.2024 03:15 Min. Verfügbar bis 23.02.2026 WDR Von Oliver Köhler

Urteile gegen drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem rechtskräftig

Stand: 06.09.2024, 12:36 Uhr

Das Urteil gegen drei Jugendliche nach der Tötung eines Obdachlosen ist rechtskräftig. Zwei der drei hatten Revision eingelegt.

Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Detmold die drei heute 15-jährigen Jugendlichen zu Haftstrafen von fünf bis sechseinhalb Jahren. Im Oktober 2023 sollen sie den Obdachlosen getötet und die Tat mit ihren Handys gefilmt haben.

Zwei Angeklagte hatten Revision eingelegt. Diese habe man verworfen, hieß es jetzt vom Bundesgerichtshof. Die Überprüfung der Urteile habe keine Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben, hieß es in der Erklärung des BGH. Das Urteil des Landgerichts Detmold sei damit rechtskräftig.

Tat via Social-Media verbreitet

Die Angeklagten waren abends auf einem Spielplatz zufällig auf den wohnungslosen Thorsten D. getroffen. Daraufhin schlugen sie auf ihn ein, einer zückte ein Messer und stach vier Mal zu. Der 47-Jährige starb daraufhin. Die Tat filmten die Jugendlichen und verbreiteten ihr Vodeo von der Tat über Social-Media.

Gericht sieht gemeinschaftlichen Totschlag

Die Jugendstrafkammer Detmold wertete die Tat als gemeinschaftlichen Totschlag | Bildquelle: Oliver Köhler

Der Haupttäter, der mit dem Messer zustach, wurde zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, die beiden anderen Jugendlichen zu je fünf Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auch sie den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. Sie wussten demnach, dass ihr Freund ein Messer dabei hatte und es benutzen würde.

Die Rechtsanwälte der beiden Jugendlichen, die die Tat gefilmt haben, wollen Rechtsmittel einlegen. Sie erhoffen sich ein milderes Urteil.

Mehrere Jahre Haft für drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem WDR Studios NRW 23.02.2024 00:56 Min. Verfügbar bis 22.02.2026 WDR Online

Freunde des Opfers kamen zum Prozess

Vor dem Gericht standen Freunde des Getöteten mit Transparenten, auf denen sie an das Opfer erinnerten und den Worten: "Wir vermissen Dich" und "Gegen Hass und Hetze".

Appell an Täter und deren Eltern

Die Rechtsanwältin der Eltern des getöteten Obdachlosen forderte vor der Urteilsverkündung keine konkrete Strafe, richtete sich aber an die Angeklagten - mit dem Appell, in Haft einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu machen, um so wieder Teil der Gesellschaft werden zu können.  

Sie appellierte auch an die Eltern der Jugendlichen, Kontakt zu ihren Kindern zu halten und ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen. Sie sollten "jeden Strohhalm ergreifen, dass eine Nachreifung erfolgreich werden kann."

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Landgericht Detmold
  • Deutsche Presse Agentur