Härtere Strafen für Taten mit K.o.-Tropfen gefordert
02:18 Min.. Verfügbar bis 11.04.2027.
Fünf Jahre Haft nach K.o.-Tropfen? Wie NRW Täter härter bestrafen will
Stand: 11.04.2025, 17:01 Uhr
Der Einsatz von K.o.-Tropfen soll härter bestraft werden. Im Bundesrat hat NRW-Justizminister Limbach ein Gesetz dafür vorgestellt.
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Zu den Kommentaren [5]"Einer Freundin ist das tatsächlich passiert", berichtet eine Düsseldorferin dem WDR: "Sie lag einfach irgendwann auf dem Boden, war nicht mehr ansprechbar und wir mussten sie mit dem Krankenwagen abholen lassen." Vermutlich hatte ihr jemand K.o.-Tropfen in ihr Getränk geschüttet.
Frauen leiden oft lebenslang
Wenn so etwas geschieht, erleben Frauen meistens große Verzweiflung, schildert Andrea Frewer vom Frauennotruf Leverkusen ihre Erfahrungen aus vielen Gesprächen. Denn die Betroffenen wüssten oft gar nicht, was passiert sei. Genau das belaste sie dann besonders stark: „Die Frauen sagen, da gibt es Momente in meinem Leben, zu denen habe ich keinen Zugang mehr.“
Limbach: "K.o.-Tropfen sind perfide und heimtückisch"
Schon das Mitführen oder der Erwerb von K.o.-Tropfen ist laut des Cotbusser Rechtsanwalts Andreas Junge illegal. Wer jemandem K.o.-Tropfen ohne dessen Zustimmung oder Wissen verabreicht, kann sich darüber hinaus unter anderem schon der gefährlichen Körperverletzung strafbar machen. Auch wenn keine weiteren Taten folgen.
Gerade aber wenn es im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen dann auch zu Raub oder sexualisierter Gewalt kommt, sollen diese Taten in Zukunft härter als bisher bestraft werden. Das will NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem heute im Bundesrat vorgestellten Gesetzesvorstoß erreichen. Das Mindeststrafmaß soll von bisher drei auf fünf Jahre erhöht werden.
"Beim Einsatz von K.o.-Tropfen handelt es sich um eine gezielte und hinterhältige Methode, den Willen eines Menschen gewaltsam auszuschalten." NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen)
Bei Überdosierung drohen Atemstillstand und Tod – die Täter spielen also im Einzelfall mit dem Leben der Opfer, meint Limbach. Aktuell zählen die Tropfen aber anders als zum Beispiel Messer im Strafgesetzbuch nicht als "gefährliches Werkzeug". Denn bisher fallen Flüssigkeiten nicht in diese Kategorie, hatte der Bundesgerichtshof zuletzt noch im Jahr 2024 entschieden. Diese Gesetzeslücke soll jetzt geschlossen werden.
Zustimmung bei jungen Leuten für höhere Strafen
Am Essener Unicampus sprechen wir junge Frauen und Männer auf diese Pläne an. Viele bestätigen, dass die Sorge vor K.o.-Tropfen für sie ein "riesengroßes Thema" sei, wie es eine Frau gegenüber dem WDR formuliert. Deshalb habe sie auch immer ihr Getränk im Blick.
Eine weitere Frau ergänzt, wer absichtlich einem Menschen Schaden zufüge, müsse damit rechnen, dass er härter bestraft werde. Dem stimmt auch ein Mann zu, der meint, es handele sich dabei schließlich um eine schwere Straftat.
Frauen geht es auch um Anerkennung ihres Leids
Auch Andrea Frewer vom Frauennotruf Leverkusen hält eine härtere Bestrafung für sinnvoll. Für die Frauen sei es wichtig zu wissen, dass diese Taten adäquat bestraft werden. Wenn das Strafmaß bisher eher gering ausfalle, dann hätten viele Frauen das Gefühl, es werde nicht anerkannt, was Ihnen als Leid zugefügt worden ist.
Umsetzung des Gesetzentwurfs noch ungewiss
Ob es die härteren Strafen tatsächlich geben wird, steht allerdings noch nicht fest. Der Bundesrat, der auch selbst Gesetzentwürfe einbringen kann, will voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung im Mai entscheiden, ob er den den Entwurf zu den K.o.-Tropfen in den Bundestag einbringen will.
Darüber könnte dann die kommende Bundesregierung entscheiden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD bereits vereinbart, für K.o.-Tropfen eine Regelung vorlegen zu wollen, ohne bisher aber konkreter zu werden.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP
- WDR-Umfragen in Düsseldorf und Essen
- Interview Andrea Frewer, Frauennotruf Leverkusen
- Fachartikel zu K.o.-Tropfen von Rechtsanwalt Andreas Junge
Über das Thema berichten wir am 11.04. auch im Fernsehen, WDR aktuell 12:45 Uhr und im Radio WDR 5 Mittagsecho.
5 Kommentare
Kommentar 5: Anonym schreibt am 12.04.2025, 09:58 Uhr :
Ich frage mich auch, wie es sein kann, dass es offensichtlich so leicht ist, K.o.-Tropfen zu erwerben. Müsste es nicht auch im Vorfeld mehr Bemühungen geben, den Verkauf zu unterbinden? Was sind das für armselige Gestalten die sind, die es nötig haben, Menschen chemisch gefügig zu machen! Und was für ein Selbstbetrug! Ich habe Zweifel, dass das menschliche Unterbewusstsein nicht doch mitnimmt, "Ich kleines A... schaffe es ohne Chemie nicht, eine Frau (oder einen Mann) abzukriegen". Es ist perfide, dass unser Rechtssystem auch hier die Opfer zu wenig im Blick hat. Genau genommen, finde ich, ist der Einsatz von K.o.-Tropfen oftmals auch eine fahrlässige Tötungs-, wenn nicht Absicht, dann aber Inkaufnahme. Denn der Täter weiß zu 99% nicht, ob das Opfer gesundheitliche Probleme hat und an den Tropfen sterben kann. Und das Besitzen der Tropfen ist der erste Schritt. Wer diese kauft, will sie auch einsetzen. Aber auch das wird ein Anwalt oft bestreiten können, das ist die Krux.
Kommentar 4: Jens-Reinhard Wagenblaß schreibt am 12.04.2025, 09:32 Uhr :
Wie wäre es denn, KO-Tropfen unschädlich zu machen? Denn dieser Wirkstoff kann vergällt werden (eine eklige Geschmackszugabe), bevor er den Herstellungsort verlässt. Wer dies nicht macht, muss dann steuerlich (100% Aufschlag?) zu Verantwortung herangezogen werde.
Kommentar 3: richtigso schreibt am 12.04.2025, 09:20 Uhr :
Das strahlt hoffentlich auf das Dunkelfeld aus. Heutzutage ist es anscheinend sehr einfach geworden, sich KO Tropfen zu besorgen, dazu vergleichsweise geringe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und geringe Strafen. Viele Opfer haben nicht schnell genug gehandelt und sich nicht gerichtsmedizinisch untersuchen lassen. Und dann Behörden, die wenig Ermittlungserfolge hatten. Hoffe sehr, dass das sich alles ändert mit dem neuen Strafmaß.
Kommentar 2: Anonym schreibt am 12.04.2025, 03:21 Uhr :
Drei Jahre Haft für den blossen Besitz oder Erwerb halte ich für angemessen.
Kommentar 1: H. Wüst schreibt am 11.04.2025, 20:51 Uhr :
Wer anderen einen Schaden zufügt, egal in welcher Form kann die Strafe gar nicht hochgenug sein. Wenn Täter bewust den eigenen Willen ausschalten wollen, müßen sie sich auch der Konsequenzen bewust werden. Ich würde allen Geschädigten raten auch ein Zivilverfahren den Tätern anzuhängen.