Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und damit die absolute Mehrheit erreicht hat. Schafft dies in einer Gemeinde oder einem Landkreis keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang am 13.09.2020, dann findet dort 14 Tage später eine Stichwahl statt. Bei ihr treten nur noch die beiden bestplatzierten Kandidaten an.
Sollten mehrere Kandidaten die exakt gleiche Stimmenzahl haben, dann entscheidet ein Losverfahren. "Glücksfee" ist dann der Wahlleiter, er zieht das Los. Das Losverfahren gilt auch, wenn bei der Stichwahl die beiden Kandidaten die exakt gleiche Stimmenzahl erreichen. Sollte einer der beiden Stichwahl-Kandidaten sterben oder sein aktives Wahlrecht verlieren, dann muss die gesamte Wahl wiederholt werden. Die Stichwahl der Kommunalwahlen 2020 findet am 27.09.2020 statt.
Hintergrund: Die Stichwahl ist in NRW politisch umkämpft. Die aktuelle Landesregierung aus CDU und FDP hatte sie per Gesetz abgeschafft. Dagegen klagten SPD und Grüne vor dem Landesverfassungsgericht – und bekamen Recht.