Lehrkräftemangel: Schulministerium schweigt über Zahl von Abordnungen
Stand: 29.09.2023, 14:33 Uhr
Aktuell sind 6.700 Lehrerstellen in NRW unbesetzt. Durch sogenannte Abordnungen versucht das Schulministerium die Lehrkräfte besser zu verteilen. Doch wie oft das geschieht, bleibt bislang unklar.
Von Martina Koch
Dilek Engin (SPD) ist ziemlich empört. Die schulpolitische Sprecherin hatte nach Zahlen zu den Abordnungen zum Schuljahresbeginn gefragt und keine Antwort bekommen. Abordnungen sind Versetzungen auf Zeit: an eine andere Schule und meist an einen anderen Ort.
Dilek Engin, SPD, schulpolitische Sprecherin
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) verweist auf die aktuell laufende Evaluation ihres "Handlungskonzepts zur Unterrichtsversorgung" in NRW. Im letzten Dezember hatte Feller die Maßnahmen vorgestellt, zu denen auch die Abordnungen von Lehrkräften gehören.
Zahlen zu Versetzungen nicht relevant für Unterrichtsversorgung?
An die SPD-Landtagsfraktion schreibt Feller nun: "Die Erfassung von Informationen, die für das verfolgte Ziel nicht von Relevanz sind, erfolgt nicht“. Im Klartext: Für das verfolgte Ziel (Unterrichtsversorgung) ist es demnach unbedeutend, wie oft Lehrkräfte anderswohin geschickt werden. Deshalb nennt Feller keine Zahlen über die Versetzungen von Grundschullehrkräften.
Die SPD will das so nicht hinnehmen und fordert "ein zentrales Monitoring zur regionalen Lehrkräfteversorgung, um klar zu erkennen, wo man regional mit gezielter Steuerung Personalengpässe besonders ausgleichen sollte“, so Dilek Engin zum WDR.
Personalräte warten auch auf Zahlen
Gerade die Gewerkschaften sehen Abordnungen von Lehrkräften und auch die Reduzierung von Teilzeitarbeit kritisch. Weniger Teilzeitarbeit ist ebenfalls Teil des "Handlungskonzepts" der Schulministerin.
Jetzt erwarte man eine ehrliche Evaluierung, so Wibke Poth, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in NRW. Das bedeute dann auch, Zahlen vorzulegen, so Poth. Entsprechend gespannt sei man auf die nun für Herbst angekündigte Überprüfung der Maßnahmen durch das Schulministerium.