In der Enquetekommission "Krisen- und Notfallmanagement" sollte es eigentlich darum gehen, wie man in Katastrophenfällen wie einer Flut das Land besser schützen könnte. Doch seit Bekanntwerden des Treffens in Potsdam ging es nur um eine Person: Ulrich Vosgerau.
Abberufung mittels neuer Regel
Der Jurist war für die AfD als Experte benannt - die anderen Fraktionen wollten mit dem CDU-Mitglied aber nicht mehr zusammenarbeiten; er selber wollte aber keinen Rückzieher machen. Weil es sich in Potsdam aus seiner Sicht um ein privates Treffen gehandelt habe. Außerdem stimme er den Migrations-Thesen einiger Teilnehmer nicht zu.
Im WDR kritisierte er zudem die Correctiv-Recherche. Bei Correctiv handelt es sich ohne Zweifel nicht um echte Journalisten, die unparteiisch recherchieren und wahrheitsgemäß berichten wollen. Sondern das sind politische Aktivisten mit einer Agenda", sagte Vosgerau.
Weil auch die AfD an Vosgerau festhalten wollte, hatten CDU, SPD, Grüne und FDP die Geschäftsordnung des Landtags ändern lassen. Dadurch können Experten und Expertinnen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen werden.
"In keiner Weise als Sachverständiger geeignet"
Jetzt fand die neue Regel erstmals Anwendung - die vier Fraktionen haben Ulrich Vosgerau abberufen. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es: "Sachverständige eines parlamentarischen Gremiums haben eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung".
Mit seiner Teilnahme an dem Treffen zeige Vosgerau, dass er in keiner Weise als Sachverständiger geeignet sei. Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Martin Vincentz, kritisiert die Entscheidung deutlich. Er hält - wie Vosgerau - die Correctiv-Berichterstattung in großen Teilen für falsch.
Daher zeige sich für ihn, "dass CDU, SPD, Grüne und FDP bereit sind, im politischen Wettbewerb selbst Schaden an parlamentarischem Brauch, demokratischen Gepflogenheiten und Anstand in Kauf zu nehmen", so Vincentz auf WDR-Anfrage.
Über das Thema berichten wir auch in WDR aktuell am 01.03.2024.