Landerechnungshof kritisiert erneut Schuldenpläne der Landesregierung
Stand: 12.12.2022, 16:56 Uhr
Die Feststellung der "außergewöhnlichen Notsituation" reicht offenbar nicht aus: Der Landesrechnungshof hat die Schuldenaufnahme im Haushalt erneut kritisiert. Die Opposition spricht von einer Ohrfeige.
Für ihre Haushalts-Schuldenpläne erntet die Landesregierung erneut Kritik. Vergangene Woche hatte der NRW-Landtag eine "außergewöhnliche Notsituation" erklärt. Da der russische Angriffskrieg in der Ukraine sich stark auf die Energiesituation und die wirtschaftliche Lage in NRW auswirke, solle ein Sondervermögen zur "Krisenbewältigung" entstehen: fünf Milliarden Euro aus Krediten.
Einsparmöglichkeiten nicht geprüft?
Der Landesrechnungshof aber meldete am Montag an dem Vorgehen deutliche Bedenken an: Es sei nicht ausreichend konkret genug erklärt, warum die Landesregierung zwingend nun Schulden machen müsse, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Außerdem habe das Finanzministerium nicht geprüft, ob das Land an anderer Stelle Geld einsparen könnte, statt neue Schulden aufzunehmen. Zudem sollen Kredite innerhalb von 25 Jahren getilgt werden. Hier muss die Landesregierung noch festlegen, ab wann die neuen Schulden wieder abgebaut werden sollen.
Finanzministerium reagiert auf Kritik
Damit hat der Landesrechnungshof zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen grundsätzliche Einwände gegen die Haushaltspläne der Landesregierung geltend gemacht. Diese sicherte umgehend eine sorgfältige Prüfung zu: "Zentrale Aspekte der vorgebrachten Kritik sind bei bereits geplanten Konkretisierungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt", teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit. Bis zur Verabschiedung im Landtag kommende Woche werde Klarheit herrschen.
SPD-Opposition: "Verfassungsbruchlandung"
"Ein verfassungsgemäßer Haushalt scheint in weite Ferne gerückt zu sein", kritisierte umgehend SPD-Oppositionsfüher Thomas Kutschaty. "Innerhalb von zwei Wochen hat die NRW-Landesregierung nun zum zweiten Mal eine Verfassungsbruchlandung hingelegt." Henning Höne, FDP-Fraktionsvorsitzender, sprach von einem "verfassungsrechtlichen Totalschaden". Die schwarz-grüne Landesregierung zeige sich angesichts der erneuten Kritik des Landesrechnungshofes "beratungsresistent", so Höne.
Die Landesregierung hat jetzt noch etwas mehr als eine Woche Zeit, um auf die Kritik des Landesrechnungshofes zu reagieren. Bis zum 20. Dezember soll mit dem sogenannten Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz das Sondervermögen verabschiedet werden.
Über dieses Thema berichtet der WDR fortlaufend u.a. in den Hörfunknachrichten und in den aktuellen Sendungen des WDR Fernsehens.