Alle Reisenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, müssen ab 0:00 in der Nacht von Montag auf Dienstag einen Corona-Test machen. Die Betroffenen müssten "vor der Abreise im Ausland dem Beförderer einen Nachweis" vorlegen, heißt es in dem Entwurf für eine entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Bisher gibt es so eine Testpflicht nur für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten. Ursprünglich sollte die Testpflicht bereits ab Sonntag gelten. Am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Spahn die Auflage auf Montag verschoben. Die Bundesregierung habe Reisenden und Fluggesellschaften etwas mehr Zeit zur Umsetzung der Maßnahme geben wollen, sagte er.
Die neue Einreiseverordnung will Spahn voraussichtlich am Freitag verkünden.
Ist die Testpflicht rechtlich einwandfrei?
Die Anordnung einer Testpflicht sei rechtlich möglich, wenn sie im Vorgehen gegen die Corona-Pandemie "geeignet und verhältnismäßig" ist. Der Jurist Hans-Josef Vogel sieht beide Voraussetzungen erfüllt: "Die Tests sind geeignet, weil man so Infektionen erkennen kann, und sie sind verhältnismäßig, weil sie nur einen geringen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen."
Die Testpflicht gilt nur für Flugreisende. Sie ist bis einschließlich 12. Mai befristet. Reisende aus Risikogebieten müssen immer einen Schnelltest machen, auch wenn sie zum Beispiel mit dem Auto oder der Bahn einreisen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der Tests tragen die Flugreisenden grundsätzlich selbst, heißt es im Ministerium. Kosten, die durch infektionsschutzrechtliche Bestimmungen im Ausland entstehen - etwa eine Quarantänepflicht - trage der Reisende in der Regel auch selbst.
Jurist Vogel ist davon überzeugt, dass diese Regeln "einen Rattenschwanz an Probleme auslösen" und die "Gerichte beschäftigen" werden. Auch könne eine solche Testpflicht außerhalb der EU bei Ländern mit Visapflicht für große Probleme sorgen. Was ist, wenn das Visum abgelaufen, der Corona-Test aber positiv sei? "Das ist völlig unklar", so Vogel.
Wo kann ich mich testen lassen?
Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den Reisenden ein Test nicht möglich ist, können die Fluggesellschaften vor der Abreise einen entsprechenden Test durchführen lassen.
An Flughäfen werden bereits Corona-Tests angeboten. Mallorca-Urlauber etwa können sich in Palmas Flughafen vor dem Rückflug nach Deutschland seit dieser Woche testen lassen. Angeboten werden dort PCR-Tests und Antigentests. Das Ergebnis der PCR-Tests, die rund 70 Euro kosten, soll schon 30 Minuten bis eineinhalb Stunden später vorliegen.
Wer kontrolliert, ob ein Test gemacht wurde?
Im Urlaubsland sollen die Fluggesellschaften kontrollieren, ob Reisende einen negativen Test haben. Wenn angegebene Daten "offensichtlich unrichtig" sind oder ein Reisender keinen Test vorlegt, dürfen sie ihn nicht an Bord lassen. Bei Verstößen sollen den Airlines Bußgelder drohen.
Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich.
Welcher Test muss es sein?
Welcher Test bei Einreise vorgelegt werden muss, wenn die Pflicht beschlossen wird, ist noch unklar. Der Test soll allerdings nicht älter als 48 Stunden sein.
Machen die Fluggesellschaften mit?
Vertreter der Luftverkehrsbranche haben am Donnerstag in Gesprächen mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ihre Bereitschaft bekräftigt, an den Maßnahmen für sicheres Reisen mitzuwirken. Dies teilte das Ministerium mit.
Geklärt werden müsse nun unter anderem noch, inwiefern Testmöglichkeiten "bei bestimmten Destinationen" vorhanden seien.
Ist ein Flugverbot mit der Testpflicht vom Tisch?
Danach sieht es aus. Nach WDR-Informationen lehnt die SPD ein Flugverbot ab, und auch in der Union ist die Skepsis groß.