Es war der 24. März 2015, als furchtbare Nachrichten die Gespräche des Tages dominierten. Eine Germanwings-Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen abgestürzt. Alle rund 150 Insassen starben.
Recht schnell wurde damals das Unfassbare klar. Der psychisch erkrankte Co-Pilot hatte das Flugzeug absichtlich in die Tiefe stürzen lassen.
Gericht sieht Deutschland zuständig
Die Germanwings-Mutter Lufthansa zahlte den Hinterbliebenen zwar etwas. Aber viele von ihnen kämpfen dennoch um mehr Schmerzensgeld. Aus Sicht der Opfer wurden die flugmedizinischen Untersuchungen beim Co-Piloten nicht ordentlich durchgeführt.
Zuletzt scheiterten sie allerdings mit ihrer Klage gegen die Lufthansa. Denn aus Sicht des Oberlandesgerichtes Hamm war für die Untersuchungen die Bundesrepublik Deutschland zuständig, genauer gesagt das Luftfahrt-Bundesamt.
1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld
Folgerichtig verklagen die Hinterbliebenen deshalb nun Deutschland. Das hat die Anwaltskanzlei von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum mit Sitz in Düsseldorf bestätigt. Insgesamt geht es um 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld.
Die Klage wurde zum Landgericht Braunschweig geschickt, in der Stadt sitzt das Luftfahrt-Bundesamt. Wie es genau weitergeht, muss nun das Gericht entscheiden.
Über dieses Thema berichten wir in der WDR2-Lokalzeit an Rhein/Ruhr am 04. Juli.