Taxifahrer fuhr Menschen an - Mann bereits zuvor verurteilt 00:34 Min. Verfügbar bis 10.02.2027

Taxifahrer fuhr Menschen an - Mann bereits zuvor verurteilt

Stand: 10.02.2025, 06:00 Uhr

Ein psychisch kranker Taxifahrer verletzte im August Passanten in Köln und Essen. Nun kommt heraus: Er fiel schon zuvor auf.

Von Markus Schmitz

Der psychisch kranke Mann war gezielt auf Menschen in Köln und Essen zugefahren. Deshalb muss sich der Mann aktuell wegen versuchten Mordes verantworten. WDR-Recherchen zeigen nun, dass der Angeklagte bereits vor der Tat mit einem ähnlichen Delikt aufgefallen war. Trotzdem konnte er weiter arbeiten.

Am 27. Oktober 2019 gegen 19.35 Uhr fährt der Mann mit einem Taxi durch die Fußgängerzone von Velbert. Das Amtsgericht in Velbert wird später feststellen, dass der Mann mit etwa 40 km/h unterwegs war - das ist zu schnell für diesen Bereich.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr an. Eine Zeugin sagt in dem Prozess, dass in dieser Situation "schon jemand zur Seite springen musste, um nicht getroffen zu werden". Das Urteil erfolgt fast drei Jahre nach dem Vorfall: eine Geldstrafe von 1350 Euro, die er aber zunächst nicht zahlt und deswegen auch kurzzeitig in Haft geht.

Mutmaßlichem Täter wurde Führerschein nicht abgenommen

Das Amtsgericht in Velbert sagt, dass dem Mann damals nicht der Führerschein abgenommen wurde, weil unter anderem die Staatsanwaltschaft das nicht beantragt hatte. 

Also wurden auch keine Infos zum Führerschein oder wegen eines möglichen Fahrverbots an die Behörden im Kreis Mettmann weitergeleitet. Der Kreis ist zuständig für die Vergabe einer für Taxifahrer erforderlichen "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung".

Der Kreis Mettmann teilt dem WDR mit: Der damalige Vorfall, "der zur Verurteilung im Jahr 2022 geführt haben soll, wurde beim Kreis Mettmann nicht bekannt".

Wollte der Taxifahrer "nur" eine Abkürzung nehmen?

Für Nicht-Juristen könnte die Erläuterung zum Urteil möglicherweise schwer zu verstehen sein. Das Gericht hatte in dem Urteil festgestellt: In der Hauptverhandlung im September 2022 hätten sich "zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte, die die Annahme gerechtfertigt hätten, dass der Angeklagte die Absicht hatte, durch die Tat einen Unglücksfall herbeizuführen, nicht ergeben".

Das soll im Klartext heißen, dass nicht klar ist, ob der Mann mit seinem Taxi damals möglicherweise "nur" schnell eine Abkürzung nehmen wollte.

Psychisch seit zehn Jahren auffällig

Hinweise auf eine psychische Erkrankung hätten laut Gericht bei dem nicht vorbestraften Mann nicht vorgelegen. Deswegen sei auch kein psychiatrischer Gutachter dabei gewesen. 

Das Kölner Landgericht sagt im aktuellen Fall allerdings, dass psychische Auffälligkeiten bereits seit etwa zehn Jahren bestanden hätten. Die Kölner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leide, was für die Beobachter zum Beispiel am ersten Prozesstag in Köln deutlich sichtbar war. Der Mann konnte einfachste Fragen des Vorsitzenden Richters nicht beantworten.

Welche Rolle spielte das Taxiunternehmen?

Unklar ist noch die Rolle eines entsprechenden Taxiunternehmens. 2019 und 2024 war der Mann bei seinen Fahrten jeweils mit einem Taxi mit "ME"-Kennzeichen unterwegs.

Beim Fall im Jahr 2024 hatte der Mann in Essen und in der Kölner Altstadt Menschen angefahren - teilweise mit schwerwiegenden Folgen. Eine Frau in Köln zum Beispiel war nach dem Vorfall mehrere Monate arbeitsunfähig. Für den aktuell in Köln laufenden Prozess sind noch weitere Verhandlungstermine bis Anfang März angesetzt.

Unsere Quellen:

  • Amtsgericht Velbert
  • Kreisverwaltung Mettmann
  • Landgericht Köln